mal eine ganz allgemeine frage, ein kunde A kauft bei einer firma B ein elektrisches produkt, z.b. pc-boxen für 20 euro. nach gut einem jahr geht plötzlich nur noch eine box. die andere ist defekt oder ein wackelkontakt o.ä. der kunde A hat die boxen nicht beschädigt (runterfallen lassen, kaffee drüberschütten o. ä.)
jetzt möchte der kunde von der firma B entweder neue boxen haben oder bargeld oder einkaufgutschein. die firma will aber nur reparieren, was bedeutet, dass der artikel eingeschickt wird zum hersteller und nach ca. 6 bis 8 wochen wiederkommt (so ging es z. b. dem bruder von A mit einem mp3-player).
ist das legal? oder kann der kunde darauf bestehen sofort ersatz zu bekommen, da er die boxen täglich benötigt (z. b. um als fernsehrersatz mit dem pc tv zu kucken)?
oder müsste sich der kunde darauf einlassen? es handelt sich im fiktiven beispiel nicht um einen internetkauf, sondern um eine elektrofachmarktkette der firma B.
jetzt möchte der kunde von der firma B entweder neue boxen
haben oder bargeld oder einkaufgutschein. die firma will aber
nur reparieren, was bedeutet, dass der artikel eingeschickt
wird zum hersteller und nach ca. 6 bis 8 wochen wiederkommt
(so ging es z. b. dem bruder von A mit einem mp3-player).
Der Händler hat zunächst das Recht durch Nachbesserung (Reparatur) den Mangel zu beseitigen.
ist das legal? oder kann der kunde darauf bestehen sofort
ersatz zu bekommen, da er die boxen täglich benötigt (z. b. um
als fernsehrersatz mit dem pc tv zu kucken)?
Nein, dafür hat es andere Verträge in denen ein gebrauchsfähiges Produkt ständig verfügbar ist. Z.B. sog. Leasing. Hatte ich auch mal, da hieß es: Reparatur binnen 24 Stunden oder leihweise Ersatzgerät gleicher Fähigkeiten - 5 Jahre lang sind pauschal alle Kosten abgedeckt.
oder müsste sich der kunde darauf einlassen? es handelt sich
im fiktiven beispiel nicht um einen internetkauf, sondern um
eine elektrofachmarktkette der firma B.
Das ist vollkommen wurscht, ob der Laden um die Ecke ist oder in Timbuktu.
Erst wenn nach evtl. mehreren Reparaturversuchen kein Erfolg ist, können andere Kompensationen gemacht werden - Produktaustausch, Rückabwicklung (meist als Gutschrift).
Nicht ganz
Hallo,
der Kauf ist mittlerweile länger als 6Monate her, zudem möchte der Händler die Lautsprecher zum Herstller schicken. Daher gehe ich mal ganz einfach davon aus, dass es sich nicht um Mängelgewährleistung, sondern um Garantie handelt.
Und damit kommt es für die Rechte des Kunden ganz darauf an, was in den Garantiebedingungen steht. Ich wette, dass da nichts von Rücktritt, Wandlung, Ersatz etc zu finden ist.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
der Kauf ist mittlerweile länger als 6Monate her, zudem möchte
der Händler die Lautsprecher zum Herstller schicken. Daher
gehe ich mal ganz einfach davon aus, dass es sich nicht um
Mängelgewährleistung, sondern um Garantie handelt.
Die Gewaehrleistungsfrist betraegt grundsaetzlich 2 Jahre. Ich hatte mal aehnliche Erfahrungen mit einem Elektrogrossfachhandel, der trotz des von mir geltend gemachten Anspruchs auf Ersatzlieferung ganz geschickt argumentiert hat: der Mangel wurde nicht sofort anerkannt, sondern es hiess, man muesse das Geraet erstmal zum Hersteller schicken, um zu *pruefen* ob es einen Mangel hat und worauf dieser beruht (Produktfehler, Bedienungsfehler). Waehrend dieser „Pruefungsfrist“ wurde mir kulanzhalber ein Leihgeraet zur Verfuegung gestellt.
Die Gewaehrleistungsfrist betraegt grundsaetzlich 2 Jahre.
Stimmt. Aber sie bezieht sich auf Fehler, die beim Kauf bereits vorhanden waren. Ich möchte einfach mal stark bezweifeln, dass das der Käufer in unserem Fall nachweisen kann - und das muss er, da mehr als 6Monate seit dem Kauf vergangen sind.