Scheidung DDR/BRD

Von: , Frage gestellt am Do, 2. Nov 2006

Hallo,

wer kann mir sagen, wie die rechtliche Seite bei einer Scheidung aussah, wenn ein Teil eines Ehepaares nach dem Krieg in der DDR geblieben ist und der andere Teil in der BRD ? Ging das ? Wie ?

Angenommen, der Ehemann ist nach dem Krieg mit der Tochter in der DDR geblieben, die Frau ist durch Kriegswirren in der BRD gelandet. Wie bekommt man raus, wo die Tochter jetzt lebt ? Gab es Zentralregister in der DDR ?

Kennt jemand Fachleute aus der Ex-DDR zu diesem Thema ?

Gruss

Andreas Simon

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Stunden 1 hilfreich
    Re: Scheidung DDR/BRD

    Hallo Andreas,
    so ganz verstehe ich die Frage nicht. Die Grenze zwischen BRD und DDR war doch erst ab 1961 recht undurchdringlich, wo liegt also jetzt das Problem?
    Zum Thema Anmeldung:
    Am 01.01.1970 wurde in der DDR die sogenannte Personenkennzahl eingeführt. Die war in jedem DDR-Ausweis vermerkt und in einem solchen Datensatz einer Person waren neben den Stammdaten (PKZ, Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Personalausweis- und Paßnummer) auch Meldedaten, Daten von Kindern und Ehepartnern, jeweils mit PKZ, besondere Erlaubnisse (z.B. Führer-, Waffen- oder Giftschein), sowie Hinweise auf Strafregistereintragungen und auf besondere Aktivitäten enthalten.
    Weiterhin war man verpflichtet, sich polizeilich bei Umzügen umzumelden.
    Eine weitere DDR-Erfindung war das sogenannte "Hausbuch".
    In die Hausbücher mußten sich alle Dauerbewohner, Besucher aus der DDR, die über 30 Tage bleiben sowie Besucher, die in die DDR eingereist waren, innerhalb von 24 Stunden eintragen lassen. Auf Verlangen waren die Hausbücher den sogen. Sicherheitsorganen, also der Deutschen Volkspolizei (DVP) sowie dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) auf Verlangen vorzulegen.
    Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.
    Grüße
    Almut [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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