Parksünde: Aussage gegen Aussage! Was nun?

Ich habe meinen PKW unerlaubterweise an einer Bushaltestelle geparkt; just in dem Moment hielt hier natürlich auch hinter mir ein Linienbus.

Der Fahrer stieg aus und sagte mir: „Das Parken hier wird Ihnen teuer zu stehen kommen!“; worauf ich entgegnete: „Sie muss es korrekt heissen. Man sagt: das kommt sie teuer zu stehen!“

Wie dem auch sei, kurze Zeit später erhielt ich tatsächliche einen Bussgeldbescheid wegen unerlaubten Parkens an einer Bushaltestelle. Der Busfahrer muss mich also tatsächlich angezeigt haben.

Daher meine Überlegung: der Busfahrer ist eine Privatperson (und kein Polizist oder sonstiger amtlicher Verkehrsüberwacher). Wenn ich jetzt steif und fest behaupte, dass er sich irrt und ich niemals dort geparkt habe, dann steht doch Aussage gegen Aussage, oder? In diesem Falle müsste der Bescheid gegen mich dann doch zurückgenommen werden (ich gehe davon aus, dass es ansonsten keinerlei Beweise oder Zeugen gibt). Was sagt die Allgemeinheit?

Martin

Man parkt auch nicht auf der Bushaltestelle!
Hi Martin,

meine Methode: auf keinen Fall zur Sache äußern (ich lasse die Dinger immer ewig vor sich hinschimmeln und irgendwann kommt ein Bescheid, daß die Sache eingestellt wurde und 37,50 DM zu entrichten seien).

Alternativ - auch wenn es schwerfällt -: Klappe halten, ärgern und ZAHLEN!

Legst Du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch ein, wird normalerweise ein Verfahren mit allem drum und dran eingeleitet.

Da das Gericht bzw. die Richter im Rahmen der „freien Beweiswürdigung“ nur dem Gesetz und ihrem Gewissen verpflichtet sind, kann die Sache aber auch gehörig nach hinten losgehen. Im Klartext: Du kannst nicht davon ausgehen, daß das Gericht ausgerechnet Deine Aussage als die „glaubwürdigere“ werten wird.

Daher meine Überlegung: der Busfahrer ist eine Privatperson
(und kein Polizist oder sonstiger amtlicher
Verkehrsüberwacher).

Moment! Wenn Du eine Einfahrt zuparkst, kann Dich auch jede Privatperson, die rausmöchte anzeigen. Dazu braucht es nicht des Status eine Polizisten.

Wenn ich jetzt steif und fest behaupte,
dass er sich irrt und ich niemals dort geparkt habe, dann
steht doch Aussage gegen Aussage, oder?

Siehe oben (freie Beweiswürdigung).

In diesem Falle müsste
der Bescheid gegen mich dann doch zurückgenommen werden (ich
gehe davon aus, dass es ansonsten keinerlei Beweise oder
Zeugen gibt).

Woher willst Du das wissen? Theoretisch (ich wiederhole: theoretisch!) wäre es doch möglich, daß der Busfahrer einige Fahrgäste gebeten hat, sich die Situation (und Dein Kennzeichen aufzuschreiben) anzuschauen, die nun bereit wären, das Ganze vor Gericht zu bezeugen. In diesem Fall hättest wohl seeeeeeeeehr schlechte Karten.

Was sagt die Allgemeinheit?

Meine Meinung (wenn auch nicht die der Allgemeinheit) kennst Du nun, mich würde aber auch die Meinung unseres w-w-w-eigenen Polizisten aus Berlin, der leider keinen Vornamen hat, interessieren (Lulle, es ist KEINE Beamtenbeleidigung!).

So long

Tessa

Geparkt, behindert???

Ich habe meinen PKW unerlaubterweise an einer Bushaltestelle
geparkt; just in dem Moment hielt hier natürlich auch hinter
mir ein Linienbus.

Die Frage ist ob Du geparkt hast. Parken ist jede gewollte Fahrtunterbrechung, die länger als 3 min. andauert. Wer sein Fahrzeug verläßt, der parkt.
Hast Du also geparkt??? Dann hast Du eine Ordnungswidrigkeit gemäß
§§ 12 III, 49 StVO begangen und solltest das einfach mal einsehen, zahlen und nicht lange rumdiskutieren.

Hast Du nicht geparkt UND den Bus auch nicht behindert hast Du nicht ordnungswidrig gehandelt und solltest zurecht Widerspruch einlegen.

Daher meine Überlegung: der Busfahrer ist eine Privatperson
(und kein Polizist oder sonstiger amtlicher
Verkehrsüberwacher).

Das ist völlig egal und beeinträchtigt die Zeugeneigenschaft nicht.

Wenn ich jetzt steif und fest behaupte,
dass er sich irrt und ich niemals dort geparkt habe, dann
steht doch Aussage gegen Aussage, oder? In diesem Falle müsste
der Bescheid gegen mich dann doch zurückgenommen werden (ich
gehe davon aus, dass es ansonsten keinerlei Beweise oder
Zeugen gibt). Was sagt die Allgemeinheit?

Der Richter wird Dir wohl kaum glauben, denn warum sollte der Busfahrer sich das ausdenken und dann auch noch als Zeuge vor Gericht lügen - womit er sich strafbar machen würde. Alles nur damit Du 20.- o. 30.- DM zahlen mußt???
Weiteres zur freien Beweiswürdigung findest Du unten.

Abgesehen davon ist meine persönliche Meinung, daß Leute die falsch parken nur zu faul zum laufen sind und deshalb ruhig zahlen sollten.
Einfach mal ruhig bleiben und zugeben, daß man was falsches getan hat, scheint einigen dieser Leuten sehr schwer zu fallen.
Denk mal drüber nach - falls Du was falsch gemacht hast…

L.

Ja, ich gebe den Fehler ja zu, aber…
Fest steht doch nur eines: wer aus Bequemlichkeit tatsächlich - so wie ich - falsch parkt, der muss auch für die Konsequenzen einstehen. Und die Strafe zahlen!

Aber es bleibt doch die Frage: wenn Aussage gegen Aussage steht und die andere Seite keine Zeugen hat, warum sollte der Richter der Gegenseite dann mehr Glauben schenken? Weil Sie als erste Anzeige erstattet hat?

Wenn ich fest und beharrlich leugne (und z.b. behaupte, ich sei zur fragliche Zeit gar nicht vor Ort gewesen), warum wird der Richter dann eine Seite bevorzugen? Ich habe (als öffentlich Bediensteter) doch auch Recht auf die Darstellung der Sachlage! Müsste die Sache dann nicht eingestellt werden? Schliesslich kann bei gleicher Beweislage die Aussage einer Person nicht glaubwürdiger sein als die der anderen Person.

Oder mache ich einen Denkfehler?

Martin

:smile: dann gib doch den Fehler zu und laß den Quatsch mit Aussage gegen Aussage…

Du machst einen Denkfehler!
Was willst Du denn da sagen ???
Ich war das gar nicht??? Ich war an dem Tag in Kolumbien bei der Kaffeeernte :smile:???
Ich habe gar nicht an der Haltestelle geparkt, sondern wo anders, der Busfahrer hat sich mein Kennzeichen einfach so ausgedacht und mich angezeigt, weil ihm langweilig war??
Würdest Du das als Verkehrsrichter, der schon tausende Ausreden gehört hat sowas glauben? Ich würde mich verarscht fühlen…

Unten steht doch einiges zur freien Beweiswürdigung, der Richter kann glauben wem er will.
Und die Tatsache, daß Du vor Gericht lügen darfst soviel Du möchtest und der Busfahrer als Zeuge sich strafbar macht wenn er lügt, also in den Knast kommen könnte, macht Dich nicht gerade glaubwürdiger - oder wie siehst Du das???
Als Richter würde ich natürlich denken, warum sollte der Busfahrer lügen ??? Mir fällt darauf nix ein.
Warum solltest Du lügen?? Weil Du nicht zahlen willst.
Ist doch logisch oder???
L.

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Ich gestehe: Ihr seid im Recht!
…was lernen wir daraus? Nicht mehr auf Bushaltestellen parken!

Martin

Hi!

Hat er nun geparkt oder gehalten?

Ich hatte in solchen Fällen immer meine 87-jährige Großmutter dabei (die gibt es wirklich!).

Andauern quatscht mich irgendein Passant, der mit der Situation nichts zu tun hat, an, weil ich in einer Bushaltestelle/Einfahrt o.ä. parken würde,
Andauernd wird mir mit einer Anzeige gedroht.

Und, was passiert?

Nichts!

Wenn Dich wirklich mal einer anzeigt, war man eben nicht da, oder hatte die Oma mit.

Ich war diesbezüglich schon x.mal bei Anhörungen und noch nie (!) habe ich auch nur eine Mark bezahlt.

Wichitg ist nur, immer höflich zu bleiben.
Die meisten Leute werden dann selbst ausfällig und man kann dann empfehlen, lieber freidlich zu sein, da man sonst seinerseits Anzeige wegen Beleidigung o.ä. ersttten würde.

Übrigens: eine Gegenanzeige gegen den Busfahrer wegen Nötigung im Straßen verkehr (er hat Dich geschnitten o.ä.) wäre hilfreich.
Das wäre dann auch eine gute Begründung, weswegen er Dich angezeigt hatte (sh. oben: Lulle: Glaubwürdigkeit).

Je verzwickter die Sache bei so „billigen“ Vergehen wird, desto eher wird das Verfahren eingestellt.

Gruß,

Mathias

Hi Mathias,

ich finde, das ist schon eine recht merkwürdige Ansicht von Recht und Unrecht.

Es ist sicher damit zu rechnen, dass der Busfahrer auch seine Oma dabei hatte oder sich andere Zeugen gesucht hat. Diese kleinen faulen Tricks wird er bestimmt auch kennen. Obwohl ich noch immer bezweifle, dass man hier einfach so rauskommt, indem man lügt. Warum sollte der Busfahrer lügen und sich so viel Arbeit machen?

Ich schließe mich der Meinung von Lulle und Tessa an. Die Ausführungen sind völlig logisch. Außerdem sollte man zu seinen Fehlern stehen.

Gruß

Dagmar

Toller Rat - Anstiftung zu Straftaten!!!

Hi!

Hat er nun geparkt oder gehalten?

Ich hatte in solchen Fällen immer meine 87-jährige Großmutter
dabei (die gibt es wirklich!).

Andauern quatscht mich irgendein Passant, der mit der
Situation nichts zu tun hat, an, weil ich in einer
Bushaltestelle/Einfahrt o.ä. parken würde,
Andauernd wird mir mit einer Anzeige gedroht.

Und, was passiert?

Nichts!

Wenn Dich wirklich mal einer anzeigt, war man eben nicht da,
oder hatte die Oma mit.

Ich war diesbezüglich schon x.mal bei Anhörungen und noch nie
(!) habe ich auch nur eine Mark bezahlt.

Naja letztlich ist es Dein Recht als Betroffener der Anzeige zu lügen…

Wichitg ist nur, immer höflich zu bleiben.
Die meisten Leute werden dann selbst ausfällig und man kann
dann empfehlen, lieber freidlich zu sein, da man sonst
seinerseits Anzeige wegen Beleidigung o.ä. ersttten würde.

Auch das ist richtig, aber anständig parken ist mit weniger Anstrengen verbunden - und sollte es sich um einen rabiaten Fußgänger handeln, der ja kein Kennzeichen hat, könntest Du den kürzeren ziehen… und er haut danach einfach ab.

Übrigens: eine Gegenanzeige gegen den Busfahrer wegen Nötigung
im Straßen verkehr (er hat Dich geschnitten o.ä.) wäre
hilfreich.
Das wäre dann auch eine gute Begründung, weswegen er Dich
angezeigt hatte (sh. oben: Lulle: Glaubwürdigkeit).

Mit solchen Äußerungen wäre ich gaaanz vorsichtig!!!
Hier würde der Anzeigende sich wegen vortäuschen einer Straftat § 145d StGB bzw. Falscher Verdächtigung § 164 StGb selbst strafbar machen.
Später vor Gericht gegen den Busfahrer erfolgen den evtl. noch die falsche uneidl. Aussage§ 153 StGB oder wenns hart auf hart geht der Meieid § 154 StGB, der mit einer Mindeststrafandrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist.

Allein Dein Posting hier könnte man schon als eine Anstiftung betrachten - in jedem Fall als einen gefährlichen Ratschlag an Mensch, die sich gar nicht im klaren sind, was da für ein Rattenschwanz nachkommen kann.

Abgesehen davon, daß gegen den Busfahrer ein Verfahren eingeleitet wird, daß evtl. berufliche Konsequenzen für ihn haben könnte…

Das ist wirklich ein Super Ratschlag!

Je verzwickter die Sache bei so „billigen“ Vergehen wird,
desto eher wird das Verfahren eingestellt.

Na ich hoffe für Dich, Du probierst das selbst mal bis zum Schluß aus und gerätst an gute Polizisten, Staatsanwälte, Richter - vielleicht lernst Du dann was draus…

Ich würde das jedenfalls niemandem empfehlen.

L.

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Hi!

Na, wer´s glaubt wird selig! So ein toller Hecht wie du bist wette ich drauf, daß du schon oft vor Gericht warst und verurteilt wurdest bzw. hier nur den „supermann“ spielst und in Wirklichkeit immer mit eingezogenem Schwanz rumläufst…

Gelle

Bernd