Ich würde gerne über folgende Situation diskutieren.
Nehmen wir an, eine Person bietet eine Dienstleistung an.
Diese Dienstleistung beinhaltet z. B. Show / Unterhaltung auf privaten Veranstaltungen wie z. B. Hochzeiten
Wie müsste man so eine Dienstleistung anmelden, damit die Person keine Probleme mit dem Finanzamt bekommt?
Vielleicht als Schausteller?
dem Finanzamt selbst ist die Tätlichkeit ziemlich egal. Die interessieren sich nur für die Einnahmen bzw. den Gewinn nach Abzug abzugsfähiger Kosten und Aufwändungen.
Eine Meldung im Sinne einer Gewerbeanmeldung interessiert die lokalen Behörden.
dem Finanzamt selbst ist die Tätlichkeit ziemlich egal. Die
interessieren sich nur für die Einnahmen bzw. den Gewinn nach
Abzug abzugsfähiger Kosten und Aufwändungen.
Tut mir leid aber mir ist das nicht so ganz klar was das bedeutet
Eine Meldung im Sinne einer Gewerbeanmeldung interessiert die
lokalen Behörden.
Aber wenn man ein Gewerbe anmeldet ist das nicht mit hohen kosten verbunden?
dem Finanzamt selbst ist die Tätlichkeit ziemlich egal. Die
interessieren sich nur für die Einnahmen bzw. den Gewinn nach
Abzug abzugsfähiger Kosten und Aufwändungen.
Tut mir leid aber mir ist das nicht so ganz klar was das
bedeutet
Also:
200,00 Eur Gage
46,35 Eur Benzin
13,56 Eur Telephon
127,45 Eur Anzeigenwerbung
= xx,xx Eur Gewinn = zu versteuerndes Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
Aber wenn man ein Gewerbe anmeldet ist das nicht mit hohen
kosten verbunden?
Vor Jahren waren es mal 18 DM für den Zettel bei der Gemeindeverwaltung. Aber IMHO ist künstlerische Tätigkeit sowieso nicht anmeldepflichtig. Außer du machst eine GmbH draus. Wenn Du Autos verkaufen würdest oder gar Fernseher reparieren willst, ist das anders.
Ich habe mich gerade über Freiberufler informiert und frage mich ob es nicht etwas für diese Person aus meinem Beispiel währe?
Wenn ja wie wird das gehandhabt?
Müssen sich Freiberufler auch in irgendeiner Form anmelden oder ähnliches?
Müssen sich Freiberufler auch in irgendeiner Form anmelden
oder ähnliches?
ja, sie gehen zum finanzamt und sagen dort, daß sie ab tt.mm.jjjj eine freiberufliche tätigkeit als [hier die bezeichnung der künstlerischen tätigkeit eintragen] ausüben werden.
und vielleicht macht es sogar sinn, sich dann über die künstlersozialkasse zu versichern.