Reiserecht: keine Karten da

Angenommen, man bucht bei einem deutschen Veranstalter eine Übernachtung und eine Karte für ein Musical. Das ganze mal vier, weil macht allein ja keinen Spass. Und dann fährt man in diese wunderschöne europäische Großstadt (mit dem Auto, Bahn oder Flugzeug - individuell gebucht), steht an der Theaterkasse und die sagen einem, dass keine Karten reserviert sind. Man kommt also nicht rein.

Natürlich muss der Veranstalter die Kosten für die Karten erstatten, was ist mit den anderen Aufwendungen, was ist mit entgangenen Freuden? Ersatz des Schadens wäre, wenn man auf deren Kosten noch einmal dahin fährt. Was sagt das deutsche Recht? Danke für Eure Antworten.

Hallo,

Voraussetzung ist, dass eine Gesamtheit an Reiseleistungen versprochen wurde oder zumindest der Anschein erweckt wurde. Vom Grundsatz her kann er dann den materiellen und den immateriellen Schaden (entgangene Urlaubsfreude, aufgewandte Zeit usw.) verlangen. § 651f Abs. 2 BGB.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651f.html

Das ist im einzelnen Verhandlungssache. Wird keine Einigung erzielt, bleibt nur der Weg zum Gericht.

Gtuß Holger