Angenommen, man bucht bei einem deutschen Veranstalter eine Übernachtung und eine Karte für ein Musical. Das ganze mal vier, weil macht allein ja keinen Spass. Und dann fährt man in diese wunderschöne europäische Großstadt (mit dem Auto, Bahn oder Flugzeug - individuell gebucht), steht an der Theaterkasse und die sagen einem, dass keine Karten reserviert sind. Man kommt also nicht rein.
Natürlich muss der Veranstalter die Kosten für die Karten erstatten, was ist mit den anderen Aufwendungen, was ist mit entgangenen Freuden? Ersatz des Schadens wäre, wenn man auf deren Kosten noch einmal dahin fährt. Was sagt das deutsche Recht? Danke für Eure Antworten.