Hi!
Ich habe eine vermutlichnicht ganz alltägliche Frage: Daß, wenn es einen Pflegefall in der Familie gibt, die Kinder belangt werden, solange es darum geht, die Pflegekosten im Heim zu übernehmen, ist mir klar. Was ist jedoch, wenn die 50jährige TOCHTER ein Pflegefall wird. Ist die 75jährige Mutter dann auch verpflichtet, für das Pflegeheim zu zahlen? In meinem Bekanntenkreis ist es so, daß die Tochter seit einigen Jahren Sozialhilfe empfängt, nun jedoch in ein Pflegeheim eingewiesen werden muß (Alzheimer). Daß es die Mutter (die schon ihre Mutter und ihre Schwester an Alzheimer „verloren“ hat) schwer trifft ist die eine Seite. Wird sie nun auch noch finanziell dafür belangt, daß ihre eigene Tochter krank ist?
Muß ein billiges Heim ausgesucht werden, weil niemand die hohen Kosten von monatlich 1500 Euro tragen kann? Oder zahlt ausnahmsweise mal der Stadt SOZIALleistungen?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen,
eine verzweifelte Kinsey.
Hallo Kinsey,
ohne jetzt besonders das Gesetz (insbesondere BGB) gewälzt zu haben, gelten meines Wissens folgende Grundsätze:
Verwandte in gerader Linie, also auch Mutter zu Tochter und umgekehrt, sind einander unterhaltspflichtig, und zwar zeitlich unbegrenzt.
Unterhaltsberechtigt ist, wer nicht selber für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann.
Unterhaltspflichtig ist, wer leistungsfähig ist.
In dem von dir geschilderten Fall dürfte es also so sein, dass die Mutter zwar generell unterhaltspflichtig ist, dies aber nur insoweit, wie sie nicht selber ihren eigenen Unterhalt riskiert. Nach Rechtsprechung kann sie (meines Wissens) nur insoweit belastet werden, dass sie ihren Lebensstandard nicht über Gebühr einschränken muss. Da es sich hierbei um Gummiregeln handelt und ständig neue Entscheidungen zu Umfang und Zumutbarkeit der Unterhaltspflicht gefällt werden, wird die Betroffene um einen professionellen Rat kaum herumkommen.
Sollte sie eine Rechtsschutzversicherung haben, könnte sie sich in diesem Fall über den Baustein Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht von einem Rechtsanwalt kostenneutral beraten lassen. Je nach Vermögens- und Einkommenssituation kann sie sich aber auch einen Beratungsschein bei Gericht holen und sich auf Kosten der Staatskasse beraten lassen.
Gruß Holger
Hallo Holger!
Ich danke Dir für die Antwort und die helfenden Tips!
Werde sie mal fragen, ob sie rechtschutzversichert ist…
Liebe Grüße,
Kinsey