T-Online darf IP-Adressen nicht speichern

Hallo!

Wie der Bundesgerichtshof jetzt entschied, darf T-Online die IP-Adressen seiner Flatrate-Kunden nicht über einen längeren Zeitraum speichern.

Geklagt hatte ein Mann, der wegen eines Eintrags in einem Forum angeklagt worden war und dessen Identität über T-Online ermittelt wurde.
Der Mann wurde in dem Verfahren allerdings freisgesprochen.

Wie aber würde es sich verhalten, wenn jetzt auf der Basis dieses Urteils andere Betroffene, deren IP-Adresse ebenfalls von T-Online gespeichert wurde und die im Anschluss weniger Glück hatten und zB Schadenseratz zahlen durften, gegen den Konzern klagen würden?

Könnten die den zu zahlenden Schadensersatz zB von T-Online zurückverlangen?

Danke
Marc

der bundesgerichtshof hat nur eine beschwerde von t-online abgelehnt weil es um einen streitwert von weniger als 20.000 euro ging.

genauer durchlesen würde helfen…

http://www.heise.de/newsticker/meldung/80614

das urteil wurde vom landgericht darmstadt gesprochen.

gruß
Phillip

Stimmt.
An der Frage ändert das aber nicht viel.

hi

Wie aber würde es sich verhalten, wenn jetzt auf der Basis
dieses Urteils andere Betroffene, deren IP-Adresse ebenfalls
von T-Online gespeichert wurde und die im Anschluss weniger
Glück hatten und zB Schadenseratz zahlen durften, gegen den
Konzern klagen würden?

Könnten die den zu zahlenden Schadensersatz zB von T-Online
zurückverlangen?

Den Schadensersatz zahlt man, weil man einen Schaden zu ersetzen hat. Dieses Schaden hat aber der Internetuser und nicht T-Online verursacht. Also, wie kommst Du drauf, dass T-Online dann zahlen muss?
Das wäre genauso, wie wenn Du jdm. umbringst, ein Zeuge beobachtet Dich dabei und aufgrund seiner Aussage wirst Du verknackt. Meinst Du Du könntest Schadensersatz von dem Zeugen verlangen, weil du 15 Jahre im gefängnis gesessen hast?

Wie aber würde es sich verhalten, wenn jetzt auf der Basis
dieses Urteils andere Betroffene, deren IP-Adresse ebenfalls
von T-Online gespeichert wurde und die im Anschluss weniger
Glück hatten und zB Schadenseratz zahlen durften, gegen den
Konzern klagen würden?

Könnten die den zu zahlenden Schadensersatz zB von T-Online
zurückverlangen?

Käme auf die Urteilsbegründung an. Hiesse es dort tatsächlich '…hat der Beklagte sich nach Überzeugung des Gerichts grob fahrlässig erwischen lassen und wird daher…, könnte man wohl tatsächlich einen Teil der Forderung erfolgreich T-Online anlasten.

Sollte jemand aber zu Schadensersatzzahlung verurteilt worden sein, weil er selbst jemandem Schaden zugefügt hat, dürfte dessen Forderung an einen an dieser Schädigung unbeteiligten dritten wohl eher Erheiterung als Zahlungen auslösen.

HTH
Schorsch

Das wäre genauso, wie wenn Du jdm. umbringst, ein Zeuge
beobachtet Dich dabei und aufgrund seiner Aussage wirst Du
verknackt. Meinst Du Du könntest Schadensersatz von dem Zeugen
verlangen, weil du 15 Jahre im gefängnis gesessen hast?

Moment, wenn aber der Zeuge Einbrecher ist und die Tat nur beobachten konnte, weil er sich illegaler Weise in einer Wohnung im dritten Stock aufhielt, von der der Mörder mit Recht annehmen konnte, dass sie zum Tatzeitpunkt leerstehend sei?

Jaja schon gut. Schlechter Scherz
Schorsch