Prozeßkostenhilfe wird nunmal nur bei Vorliegen von folgenden BEIDEN Voraussetzungen gewährt:
Armut
Aussicht auf Erfolg
Schließlich wird sie aus öffentlichen Mitteln gezahlt und soll darum nicht dazu dienen, dass „Prozesshansel“ kostenlos munter drauflosklagen können (damit meine ich NICHT Dich).
Wenn Du keinen Anwalt bezahlen kannst, frage doch mal einen, ob er sich auf eine Ratenzahlung einläßt. Soviel ich weiß, tun das viele Anwälte.