Anwaltszwang

Situation:

-> berufungsverhandlung vor dem oberlandesgericht, hier herrsch Anwaltszwang.

aufgrund extremster finanzieller Engpässe ist eine Anwalt nicht selbst finanzierbar, der Antrag auf Prozeßkostenhilfe ist abgelehnt.

Muß die Situation akzeptiert werden, kein Anwalt -> also Säumnisurteil ?

Das würde aber real bedeuten, das Recht nur ein käufliches Etwas ist, das nur der bekommt der Geld hat.

Vielleicht hat jemand einen Ratschlag.

And

warum ist die Prozesskostenhilfe denn abgelehnt worden? Aus finanziellen Gründen oder wegen fehlender Erfolgsaussicht?

Delia

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warum ist die Prozesskostenhilfe denn
abgelehnt worden? Aus finanziellen
Gründen

— wohl kaum

oder wegen fehlender

Erfolgsaussicht?

– das ist der Grund.

dennoch scheint es befangen, wenn ein Gericht, welches später verhandeln soll gleichmit eine Erfolgsaussicht in Frage stellt.

Ich bleibe aber bei der Frage,

– muß man sich sein Recht kaufen ???

Prozeßkostenhilfe wird nunmal nur bei Vorliegen von folgenden BEIDEN Voraussetzungen gewährt:

  1. Armut
  2. Aussicht auf Erfolg

Schließlich wird sie aus öffentlichen Mitteln gezahlt und soll darum nicht dazu dienen, dass „Prozesshansel“ kostenlos munter drauflosklagen können (damit meine ich NICHT Dich).
Wenn Du keinen Anwalt bezahlen kannst, frage doch mal einen, ob er sich auf eine Ratenzahlung einläßt. Soviel ich weiß, tun das viele Anwälte.

gruß,
Delia