Hallo
Ich hab da ein Problem bei dem ich nicht genau weiss ob ich mich rechtlich korrekt verhalten habe
Ich hab beim auszug aus einer WG die ISDN A/B Anlage die bisher von der Gemeinschaft benutzt wurde mitgenommen.
Die ISDN Anlage wurde durch die Telekom mit 700 DM gefördert allerdings nur wenn auch ein zweites ISDN Gerät nachweislich angeschafft wurde.
Da die Anlage allein bereits 669 DM kostete und keiner zu einer zuzahlung bereit war übernahm ich allein die Kosten für die ; um die förderbedingungen zu erfüllen ; erforderliche ISDN PC Karte.
Ich wollte endlich downloads machen ohne das jemand diesen durch das abnehmen des Küchentelefon abbrechen konnte *ggggggr*
Also ich meine da die Anlage niemanden ausser mir etwas gekostet hat gehört sie doch dem der etwas gezahlt hat oder ?
Auch wenn der Antrag auf den Namen des damals im Telefonbuch eingetragenen Person gestellt wurde.
Ich hab beim auszug aus einer WG die ISDN A/B Anlage die
bisher von der Gemeinschaft benutzt wurde mitgenommen.
Die ISDN Anlage wurde durch die Telekom mit 700 DM gefördert
allerdings nur wenn auch ein zweites ISDN Gerät nachweislich
angeschafft wurde.
Da die Anlage allein bereits 669 DM kostete und keiner zu
einer zuzahlung bereit war übernahm ich allein die Kosten für
die ; um die förderbedingungen zu erfüllen ; erforderliche
ISDN PC Karte.
Hallo,
ich denk mal, dass Du nicht im Recht bist. Dein Eigentum scheint lediglich die PC-Karte zu sein, die Du ja bezahlt hast, mehr nicht. Finde ich logisch.
Tschüss
Merit
ich denk mal, dass Du nicht im Recht bist. Dein Eigentum
scheint lediglich die PC-Karte zu sein, die Du ja bezahlt
hast, mehr nicht. Finde ich logisch.
Tschüss
Na gut wem gehört die Anlage dann. Der Telekom ?
Allen zusammen ?
Wenn ich nicht 200 DM investiert hätte gäbe es ja schließlich auch kein Streitobjekt oder ?
Von den Ur-WG Mitgliedern jetzt nur noch einer übrig.
Die Anlage wurde von keinem Abgelöst oder in Rechnung gestellt.
Wenn die Anlage nicht mir gehört bleibt Sie dann dem letzten WG Mitglied. ?
Phagsae
Hmm… so als persönliche rechtfertigung für das mitnehmen:
Als keiner zu einer Zuzahlung bereit war und ich meinte nagut : Dann besorg mir die Anlage halt selbst und trete aus dem Gemeinschafts Anschluß aus - Da wurde plötzlich eingelenkt.
Aber tragen musste ich die Zuzahlung allein.