ISDN Anlage mitgenommen - korrekt ?
Von: , Frage gestellt am Sa, 30. Sep 2000
Hallo
Ich hab da ein Problem bei dem ich nicht genau weiss ob ich mich rechtlich korrekt verhalten habe
Ich hab beim auszug aus einer WG die ISDN A/B Anlage die bisher von der Gemeinschaft benutzt wurde mitgenommen.
Die ISDN Anlage wurde durch die Telekom mit 700 DM gefördert allerdings nur wenn auch ein zweites ISDN Gerät nachweislich angeschafft wurde.
Da die Anlage allein bereits 669 DM kostete und keiner zu einer zuzahlung bereit war übernahm ich allein die Kosten für die ; um die förderbedingungen zu erfüllen ; erforderliche ISDN PC Karte.
Ich wollte endlich downloads machen ohne das jemand diesen durch das abnehmen des Küchentelefon abbrechen konnte *ggggggr*
Also ich meine da die Anlage niemanden ausser mir etwas gekostet hat gehört sie doch dem der etwas gezahlt hat oder ?
Auch wenn der Antrag auf den Namen des damals im Telefonbuch eingetragenen Person gestellt wurde.
Wer ist dann da im Recht ?
Phagsae
