Hallo ihr Wissenden, ich hoffe das ich hier richtig bin.
Folgendes Problem:
Ein Vater zahlt Unterhalt an seine zwei Kinder. Er gründet mit einer anderen Frau einen neuen Hausstand (Lebensgemeinschaft).
Die Kindsmutter klagt wegen mehr Unterhalt, weil der Vater durch die neue Beziehung Einsparungen für Miete, Gas, Wasser usw. hat. Dazu gibt es genügend Vergleichsurteile. Soweit so gut. Der Vater wird in zweiter Instans zu 100€ mehr Unterhalt verurteilt.
Nur wenn jetzt die neue Lebenspartnerin ausziehen würde hätte der Vater keine Einsparungen mehr.
Wie würde es sich nun verhalten, wenn die Lebenspartnerin sich eine (Scheinadresse) zulegt und angiebt sie ist ausgezogen. Bleibt aber beim Vater wohnen. Quasi als Besucher.
Sie kann sich ja wegen der Post ein Postfach zulegen. Da erfährt ja auch keiner, dass sie beim Vater weiterhin wohnt.
Oder kommt das alles raus?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ach will nur noch anmerken, dass die Kindsmutter noch drei weitern Männern das Geld aus den Taschen zieht, weil sie noch weitere drei Kinder mit ihnen hat.
Danke für eure Antworten.
PS Was ich in Deutschland gemein finde ist, dass den Mütter/Vätern mit neuen Lebenspartnern trotzdem der volle Unterhalt zu steht. Ein neuer Lebenspartner bringt doch auch Geld mit in die Familienkasse. Dagegen kommt ein Unterhaltspflichtiger auf keinen grünen Zweig, wenn auch er eine Lebenspartnerin findet. Und wie in diesem Fall muß er sogar noch oben drauf zahlen und für die neue Familie bleibt kein Geld.
Gruß Gabi