Schweigepflicht der Pfarrer bei Mord

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Nov 2006

Hallo,

gestern Abend bei Sat1 lief "Stadt, Land, Mord".
Hier hat ein Mörder seine Tat direkt danach dem Pfarrer gebeichtet und der Pfarrer der Polizei dies auch gesagt, dass er den Mörder kennt (also kein Verurteilter, der im Knast beichtet).

Wie schaut denn nun die rechtliche Lage aus.?
Ist der pfarrer in diesem Fall an seine Schweigepflicht gebunden oder kann er gezwungen werden was zu sagen oder von der Schweigepflicht entbunden werden?

Danke

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 39 Minuten 2 hilfreich
    Re: Schweigepflicht der Pfarrer bei Mord

    Hi, Wie schaut denn nun die rechtliche Lage aus.?
    Ist der pfarrer in diesem Fall an seine Schweigepflicht
    gebunden oder kann er gezwungen werden was zu sagen oder von
    der Schweigepflicht entbunden werden?
    die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf Straftaten. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Im Rahmen einer Güterabwägung ("rechtfertigender Notstand") KANN ein zur Verschwiegenheit Verpflichteter sich doch äußern, und wenn UNMITTELBAR eine schwerwiegende Straftat verhindert werden könnte (§§ 138, 139 StGB), gibt es sogar eine Offenbarungspflicht.

    Ein Mordgeständnis fällt jedoch unter keinen dieser beiden Fälle.

    Gruß,

    Malte (CAVE: Ich bin kein Jurist!)

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Schweigepflicht der Pfarrer bei Mord

      ... und wenn
      UNMITTELBAR eine schwerwiegende Straftat verhindert werden
      könnte (§§ 138, 139 StGB), gibt es sogar eine
      Offenbarungspflicht.
      Das gilt für andere Personen mit einem Zeugnisverweigerungsrecht, wie z. B. Ärzte, für Priester nicht.

      Gruß
      Werner

  2. Antwort von nach einer Stunde 2 hilfreich
    Re: Schweigepflicht der Pfarrer bei Mord

    Hi, gestern Abend bei Sat1 lief "Stadt, Land, Mord".
    Hier hat ein Mörder seine Tat direkt danach dem Pfarrer
    gebeichtet und der Pfarrer der Polizei dies auch gesagt, dass
    er den Mörder kennt (also kein Verurteilter, der im Knast
    beichtet).

    Wie schaut denn nun die rechtliche Lage aus.?
    Ist der pfarrer in diesem Fall an seine Schweigepflicht
    gebunden oder kann er gezwungen werden was zu sagen oder von
    der Schweigepflicht entbunden werden?
    die Schweigepflicht eines Pristers ist nicht gesetzlicher Natur (sofern man das Kirchenrecht - Gesetze, die sich eine Kirche selbst gibt - mal außen vor läßt). Insofern ist es strafrechtlich egal, was der Prister macht. Sein Schweigen ist in jedem Fall gedeckt, er braucht auch vor Gericht nicht aussagen. Ein Bruch seines Schweigegelübdes wäre aber genauso straffrei (von Seiten des Staates, was die Kirche intern macht, bleibt außen vor).
    Ein Prister braucht aber nicht mal geplante schwere Straftaten anzeigen. Also selbst wenn er einen Mord noch verhindern könnte bleibt er bei schweigen straffrei, sofern er sein Wissen in seiner Eigenschaft als Seelsorger erlangt hat: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__139.html (Absatz 2).

    Gruß Stefan

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