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Re: Gesetze / Urteile zur Selbstverteidigung
Hallo Herbert,
mit österreichischem recht wird´s schwierig. ich hätte da erst mal ein paar anhaltspunkte aus dem deutschen recht:
BGB § 227 Notwehr: (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist dijenige Verteidigung welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
beachte hierzu auch die folgenden §§ des BGB: 228,229,230,231
hervorzuheben ist auch dass diese rechte nicht missbraucht werden dürfen (§ 226 BGB)
hier noch die entsprechenden § aus dem deutschen Strafgesetzbuch:
Strafgesetzbuch:
Notwehr und Notstand
§ 32 Notwehr
1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Siehe weiterhin auch § 34 u. 35 StGB sowie §§ 223 ff. zum Thema Körperverletzung.
Die §§ in vollem wortlaut findest du auf den seiten von worna zohari
http://www.zohari.de
oder unter
http://www.teleanwalt.de/gesetzestexte/
unter
http://www.jurathek.de
findest du auch eine suchmaschine mit deren hilfe du veschiedene Stichwörter zum thema aus dem juristischen forum der seite suchen kannst.
sobald ich etwas über österreichisches recht finde kann ich dich ja anmailen oder hier ein posting veröffentlichen. erfahrungsgemäß gilt österreichisches recht, abgesehen von den unterschiedlichen Rechtsquellen, meist in sehr ähnlicher Form.
by
charly
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