Die Besitzverhältnisse für ein Mietshaus haben sich geändert. Aber nur zum Teil.
Es handelt sich um eine Hausbesitzgemeinschaft. Ein Mitbesitzer ist aus geschieden einer neu dazu gekommen. Ist es zulässig wegen Bestitzerwechsel mit den Mietern einen neuen Mietvertrag zu machen?
Die Mietverhältnisse bestehen bereits seit Jahrzehnten. Einige Nebenkosten werden nicht umgelegt und sollen jetzt in die neuen Verträge aufgenommen werden.
Geht das so ohne weiteres oder müssen die Vermieter die alten Mietverträge bestehen lassen?
Danke und viel Grüße
Maria
P.S. Gibt es irgentwo Seiten im WEB wo ich solche Sachen finde?