Neuer Mietvertrag für alte Mieter

Die Besitzverhältnisse für ein Mietshaus haben sich geändert. Aber nur zum Teil.
Es handelt sich um eine Hausbesitzgemeinschaft. Ein Mitbesitzer ist aus geschieden einer neu dazu gekommen. Ist es zulässig wegen Bestitzerwechsel mit den Mietern einen neuen Mietvertrag zu machen?
Die Mietverhältnisse bestehen bereits seit Jahrzehnten. Einige Nebenkosten werden nicht umgelegt und sollen jetzt in die neuen Verträge aufgenommen werden.

Geht das so ohne weiteres oder müssen die Vermieter die alten Mietverträge bestehen lassen?

Danke und viel Grüße
Maria

P.S. Gibt es irgentwo Seiten im WEB wo ich solche Sachen finde?

Wenn das Haus verkauft wird und der Besitzer wechselt, braucht das den Mieter nicht kümmern.
Sein Mietvertrag gilt weiter wie bisher, nur die Miete muß er jetzt an den neuen Vermieter zahlen. Kauf bricht nicht Miete.
Der Mietvertrag bleibt wie er ist. Wichtig: Er braucht keinen neuen (schlechteren) Mietvertrag zu unterschreiben.
Rechtsentscheid Oberlandesgericht Karlsruhe.

Gruß
roland