Ärger mit PC-Händler, Teil 2
Von: , Frage gestellt am So, 1. Okt 2000
Hallo!
Einige von Euch werden sich noch an meinen Fall erinnern. Ich habe noch ein Guthaben von 197,- DM bei meinem PC-Händler, weil drei Nachbesserungsversuche an meinem Scanner fehlgeschlagen sind. Inzwischen habe ich mal mit dem Händler telefoniert und wir hatten uns auf ein bestimmtes Modell geeinigt, was 198,- DM kosten sollte. Er wollte mir das per Fax nochmal bestätigen. Darin wollte er mir das Vorgängermodell zu diesem Preis verkaufen, was ich aber nicht möchte. Ich fragte per E-Mail nach, ob er sich geirrt hätte. Er schrieb, das das telefonisch vereinbarte Modell im Moment nicht lieferbar sei.
Ich schrieb dann einen Brief mit der Aufforderung mir bis zum 30.9. mein Geld zurückzuzahlen. Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass eine Klausel in seinen AGB rechtsunwirksam ist und erläuterte die Gründe dafür (Verstoß gegen § 11 Nr. 10 b AGB-Gesetz). Bis jetzt ist noch kein Geld auf meinem Konto angekommen und auch keine Reaktion des Händlers erfolgt. Ich weiß jetzt nicht, wie ich meine Ansprüche gegen den Händler geltend machen soll, wenn er sich weigert, mir das Geld zurückzuzahlen. Es gibt wohl mehrere Möglichkeiten: Schiedsamtsverfahren, Schlichtung über die Verbraucherzentrale oder der Gang zum Anwalt, der meinem Händler einen netten Brief schreiben würde. Leider weiß ich sehr wenig über diese Verfahren und den damit verbundenen Kosten. Immerhin geht es in meinem Fall nur um 197,- DM, die ich gerne vom Händler zurück haben möchte. Weiß irgendwer genaueres, wie wirksam und wie teuer diese Verfahren sind?
Viele Grüße
Tanja
