Ist es strafbar jemandem mit der Schere zu drohen?

…auch wenn der Drohende massenweise wörtliche Warnungen ausgesprochen hat bevor überhaupt eine „Waffe“ in die Hand genommen wurde?

…auch wenn der Drohende massenweise wörtliche Warnungen
ausgesprochen hat bevor überhaupt eine „Waffe“ in die Hand
genommen wurde?

hallo tanja,

hast du vielleicht etwas mehr details?

by

charly

was benötigst Du um mir antworten zu können?
es ist nicht zu einem tätlichen Angriff mit der Schere gekommen, wenn Du das meinst… aber der „Bedrohte“ drohte (blöd ne?) damit, die Situation wie sie sei hätte rechtliche Folgen. Dann kam er der Aufforderung nach, die der „Drohende“ schon mehrmals aussprach.

Mehr weis ich auch nicht.

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Kommt auf den Sachverhalt an…

es ist nicht zu einem tätlichen Angriff mit der Schere
gekommen, wenn Du das meinst… aber der „Bedrohte“ drohte
(blöd ne?) damit, die Situation wie sie sei hätte rechtliche
Folgen. Dann kam er der Aufforderung nach, die der „Drohende“
schon mehrmals aussprach.

was benötigst Du um mir antworten zu können?

Am besten wäre eine genaue Sachverhaltsschilderung.
Soweit ich aus dem was Du geschrieben hast entnehmen kann, war die Drohung mit einer Aufforderung zu einer Handlung verbunden??

In dem Fall kommt der Tatbestand der Nötigung in Betracht § 240 StGB. Hiernach ist es strafbar einen Menschen durch Drohung mit Gewalt zu einer Handlung, Duldung o Unterlassung zu nötigen.

War Geld im Spiel, könnte ein schwerer Raub § 250 StGB oder eine schwere räuberische Erpressung § 255 StGB vorliegen. Beides mit einer Strafandrohung von mindestens 3 Jahren Freiheitsstrafe.

Hat der Bedrohende ohne eine Forderung zu stellen mit einem Verbrechen z.B. der Tötung, dem Ausstechen eines Auges o.ä. gedroht könnte eine Bedrohung iSd. § 241 StGB vorliegen.

…auch wenn der Drohende massenweise wörtliche Warnungen
ausgesprochen hat bevor überhaupt eine „Waffe“ in die Hand
genommen wurde?

Eventuell war der Drohende ja auch gerechtfertigt, z.B. durch Notwehr??? Dann wäre sein Verhalten nicht strafbar…
Das alles kann ich nur beurteilen, wenn ich den genauen Sachverhalt kenne…
L.

was benötigst Du um mir antworten zu können?
es ist nicht zu einem tätlichen Angriff mit der Schere
gekommen, wenn Du das meinst… aber der „Bedrohte“ drohte
(blöd ne?) damit, die Situation wie sie sei hätte rechtliche
Folgen. Dann kam er der Aufforderung nach, die der „Drohende“
schon mehrmals aussprach.

Mehr weis ich auch nicht.

Wer droht wem womit und warum? Was ist der drohung vorausgegangen. Muß sich vielleicht jemand wehren (§ 227 ff. BGB) weil er rechtsgutverletzung zu fürchten hat???

Ich schliesse mich also Lulles posting an: eine detailierte (oder zumindest detailliertere) beschreibung wäre schon nötig.

by

charly