Fehlermittlung/Falschaussage -> Beschuldigter
Von: , Frage gestellt am Di, 14. Nov 2006
Hallo,
Person A wird vorgeworfen, dass Sie Diebstahl begangen hat und ist von der Polizei vorgeladen als Beschuldigter. Laut Aussage Polizeit wurde Person A anhand der Telefonnummer ermittelt. Die Polizei darf zum Thema wohl nicht mehr am Telefon sagen, insofern war für Person A nicht zu klären, ob die Telefonnummer von der Polizei irgendwie selbst ermittelt wurde (z.B. gefundene Brieftasche mit Telefonnumer drin etc) oder von einer Person B genannt wurde (die evtl. mit dem Tatzusammenhang vernommen wurde).
Person A hat mit dem Delikt absolut nichts zu tun, war nachweislich zig Kilometer vom "Tatort" entfernt zum angegebenen Tatzeitpunkt. Es ist davon auszugehen, dass Person A diese "Gegenargumente und Beweise zur Entlastung" glaubhaft dargelegen kann.
Nun zur eigentlichen Frage. Person A möchte natürlich den zur Rechenschaft ziehen, der die Telefonnummer (von Person A) ins Spiel gebracht hat, siehe oben Entweder Fehler der Polizeit bei den Ermittlungen oder durch eine Person B. Was muss Person A beim "vorsprechen zum Sachverhalt/Vorladung" tun, um rauszubekommen wer dafür verantwortlich ist und was ist zu tun, um an die Daten der Person ranzukommen.
Mit welchem Sachverhalt kann Person A eine Anzeige gegen denjenigen Aufgeben der die Telefonnummer ins Spiel gebracht hat. "Verleumdung, Falschaussage, ????" (anzumerken ist, dass es aber evtl. die Polizei selbst war, kann man da den ermittelten Beamten wegen "falscher Recherche" anzeigen?). Muss die Anzeige gegen die Polizei bzw. Person B sofort an Ort und Stelle gemacht werde, oder kann Person A da zur Polizeitdiensttelle gehen die direkt am Wohnort liegt.
Bin für Tipps dankbar!!
Vielen DAnk
Julian
