Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) bei Kündigung

Unter welchen Umständen kann eine Sonderzahlung im Dezember eines Jahres bei Kündigung des Mitarbeiters zurückgefordert werden?

Es kursiert immer wieder die Meinung, daß der Arbeitsgeber bei einer Kündigung des Mitarbeiters in den ersten drei Monaten des Folgejahres die Sonderzahlung zurückfordern kann. Meine Frage ist: bedarf es für diese Rückforderung eines expliziten Hinweises im Arbeits- oder Tarifvertrag oder gilt das auch ohne einen solchen Hinweis (aus Richterrecht, Treu - und Glauben o.ä.)?

Sofern Sonderzahlungen zurückgefordert werden können, muss das ausdrücklich vereinbart sein. Wenn es sich um eine freiwillige Zahlung des Arbeitsgebers handelt, kann dieser einseitig die (anteilige) Rückzahlung unter von ihm bestimmten Bedingungen bestimmen. Üblicherweise sind Sonderzahlungen (wie z. B. das 13. Monatseinkommen, Weihnachtsgeld odgl.) Tarif- oder einzelarbeitsvertraglich geregelt. U. U. können auch Arbeitgeber und Betriebsrat sowas in einer Betriebsverenbarung klären.