Folgendes: versuchter Mord/Totschlag (was auch immer, unwichtig) an einer schwangeren Frau wohlwissend, dass sie schwanger ist (in fortgeschritteten Monaten).
Einfach oder doppelter Mord/Totschlag o.ä.?
Folgendes: versuchter Mord/Totschlag (was auch immer, unwichtig) an einer schwangeren Frau wohlwissend, dass sie schwanger ist (in fortgeschritteten Monaten).
Einfach oder doppelter Mord/Totschlag o.ä.?
Servus!
Folgendes: versuchter Mord/Totschlag (was auch immer,
unwichtig) an einer schwangeren Frau wohlwissend, dass sie
schwanger ist (in fortgeschritteten Monaten).
Bin gespannt, wie lange es dauert, bis der Erste Dir rät, Dich zu stellen…
Einfach oder doppelter Mord/Totschlag o.ä.?
Totschlag heißt: Einen Menschen töten. Wann das mit dem Menschsein genau anfängt, ist umstritten, aber wenn das Kindlein noch im Bauch rumliegt, ist’s „unproblematisch“ ein Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB.
Das mit Mord und Totaschlag ist klar - und ist in diesem Fall auch nicht das Wichtige. Vielmehr geht’s „nur“ darum, wie es sich verhält wenn eben die Schwangere und ihr Baby zu töten versucht werden, also es auch, neben der Mutter, darum geht dem ungeborenen Leben ein Ende zu setzen.
Ganz plump: „beide auf einen Streich“.
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Worldwidefab hat verstanden, was du wissen willst, und er hat dir ja auch schon geantwortet. Es ist nur ein Totschlag, nicht zwei. Ein ungeborenes Leben ist kein Mensch i.S.d. Strafrechts.
Levay
Das mit Mord und Totaschlag ist klar - und ist in diesem Fall
auch nicht das Wichtige. Vielmehr geht’s „nur“ darum, wie es
sich verhält wenn eben die Schwangere und ihr Baby zu töten
versucht werden, also es auch, neben der Mutter, darum geht
dem ungeborenen Leben ein Ende zu setzen.
Ganz plump: „beide auf einen Streich“.
wenn sich der vorsatz des täters auch auf das töten des ungeborenen kindes erstreckt, kommt im falle des kindes strafbarkeit iSd § 218 StGB wegen schwangerschaftsabbruches in frage.
mord/ totschlag kommt hier nicht in frage.
Dann hab ich’s nicht gecheckt, nun aber. Danke Euch.
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