Inkasso

Wie sieht die Rechtslage aus wenn man was für jemanden bestellt hat aber der jenige seine Raten nicht bezahlt.Und die Inkasso vor der Tür steht.

Dann sieht die Rechtslage schlecht aus.

Für präzisere Antworten empfehle ich präzisere Fragen.

Levay

Hallo!

Wie sieht die Rechtslage aus wenn man was für jemanden
bestellt hat aber der jenige seine Raten nicht bezahlt.Und die
Inkasso vor der Tür steht.

Meinst Du: A bestellt etwas im eigenen Namen und vereinbart Ratenzahlung, gibt die Sache an B weiter und B soll die Raten zahlen, tut’s aber nicht?

Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch. Oder sehe ich da etwas falsch ?

Ich meine A hat bestellt für B.B hat mündlich vereinbart A das Geld pünktlich zur Ratenvereinbarung das Geld zu überreichen tut dies nicht.Jetzt steht Inkasso bei A vor.

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Und mit wem hat das Unternehmen wo bestellt wurde den Vertrag? Richtig … mit A.

Gruss Ivo

Und mit wem hat das Unternehmen wo bestellt wurde den Vertrag?
Richtig … mit A.

Gruss Ivo

Ja Richtig A

Und mit wem hat das Unternehmen wo bestellt wurde den Vertrag?
Richtig … mit A.

Ja Richtig A

Und nun? Wieso sollte sich dann das Unternehmen darum kuemmern ob A irgendwelche POrobleme mit B hat?

Gegenbeispiel: Du verkaufst mir Dein Auto per Ratenzahlung. Zur ersten Rate rufe ich Dich an und sage Dir ich habe das Auto an meinen Nachbarn weitergegeben und der gibt mir jetzt das Geld nicht. Interessiert Dich das dann?

Wie sieht die Rechtslage aus wenn man was für jemanden
bestellt hat aber der jenige seine Raten nicht bezahlt.Und die
Inkasso vor der Tür steht.

Hey,

da hat A wohl ein Problem, A muss natürlich weiter zahlen, andernfalls drohen maßnahmen gegen A.

Das tatsächlich die Ware für B ist, interessiert erstmal den Verkäufer nicht ! Warum auch, Vertrag kam ja mit A zustande, es wird ja seine Gründe gehabt haben warum mit B kein Vertrag zu stande kam.

Hat A irgendwelche Beweise für die Vereinbarung ? Zeugen ? Mündlich ist immer so schwirig nachzuweisen !

Falls nicht, hat A noch die Rechnung der Ware ? A sollte versuchen mit B zu sprechen ! Falls nichst hilft, sollte man da einen Anwalt einschalten, nur da ich nicht die Beweislast kenne gegen B würde ich die Sieg Chancen sehr niedrig halten ! Hat wohl A hier schlich und einfach Pech gehabt. Vielleicht fällt mir mehr ein wenn etwas mehr Details genannt werden, was wurde den z.B. gekauft ?

Gruss.

Da fragt man sich doch glatt …
… warum B nicht selber seine Sachen bestellt. Da scheint A ein wenig naiv zu sein …

Gruß, Dietmar