Mal angenommen, man hätte 1954 in der DDR ein Erbe von etwa 1500 Ostmark gemacht. Das Erbe wurde eingefroren und erst 1992 im Kurs 1 DM : 2 Ostmark ausgezahlt.
Müßten nicht auch Zinsen von 1954 bis 1992 ausgezahlt werden?
Gruß Frank
Mal angenommen, man hätte 1954 in der DDR ein Erbe von etwa 1500 Ostmark gemacht. Das Erbe wurde eingefroren und erst 1992 im Kurs 1 DM : 2 Ostmark ausgezahlt.
Müßten nicht auch Zinsen von 1954 bis 1992 ausgezahlt werden?
Gruß Frank
Das Erbe wurde eingefroren …
Mehr Informationen hierzu (Rechtsgrundlagen, Verträge etc.) würden die Antwort maßgeblich erleichtern.
Das Erbe wurde eingefroren …
Mehr Informationen hierzu (Rechtsgrundlagen, Verträge etc.)
würden die Antwort maßgeblich erleichtern.
Ein Bescheid könnte sich beziehen auf die „Verwaltungsvorschriften zum Gesetz offener Vermögensfragen bezüglich der vollständigen oder teilweisen Auszahlung von staatlich verwalteten Kontoguthaben, die nicht mehr bei Kreditinstituten geführt werden“.
Es handelt sich um Erbanteile an einem Grundstück, einer Hypothek und Kontoauflösung.
Gruß Frank