Vermieter haben sich getrennt

hallo ihr experten da drauszen!

wir haben hier ein problem mit unseren vermietern. die beiden haben sich getrennt und wollen nun beide die miete haben…

abgeschlossen haben wir den vertrag mit „frau vermieterin“, das haus gehört aber „hernn vermieter“. sie hat uns geschrieben, daß *sie* das geld bekommt (weil wir den vertrag mit ihr haben), und *er* will das geld, weil ihm alles gehört und er seiner frau alle verwalterischen vollmachten entzogen hat.

interessanterweise haben uns *beide* in ihren briefen darauf hingewiesen, nicht an den jeweils anderen zu zahlen, da wir sonst evtl. die miete zweimal entrichten müssten… also haben wir bisher *keinem* gezahlt…

wie sollen wir uns nun verhalten?

auch noch ungeklärt ist die frage nach der kaution, die hat nämlich frau vermieterin auf ein (damals neu eröffnetes) konto eingezahlt. ich könnte mir gut vorstellen, daß sie das geld behalten will. wie sieht´s hier rechtlich aus?

ich hoffe, ihr könnt uns helfen. bis denne

ciao

der grosze blonde mit dem schwarzen fusz

Rosenkrieg mal anders???
Hi Thomas & Unbekannte®,

ich muß zugeben, daß ich mich köstlich amüsiert habe. Sowas ist mir bisher noch nicht untergekommen, ist aber durchaus realistisch, wenn sich Leute trennen.

abgeschlossen haben wir den vertrag mit „frau vermieterin“,
das haus gehört aber „herrn vermieter“.

Mag alles sein, aber:

  1. Wer ist aber als Vermieter im MIETVERTRAG genannt (Frau Vermieterin, Herr Vermieter, das Vermieter-Ehepaar oder womöglich sogar "GbR Frau & Herr Vermieter)?
  2. Auf welches Konto hast Du die Miete bisher überwiesen?
  3. Es mag alles ausschließlich Monsieur gehören, aber Du wirst wohl kaum wissen, welchen Güterstand die Herrschaften vereinbart haben, oder?

sie hat uns
geschrieben, daß *sie* das geld bekommt (weil wir den vertrag
mit ihr haben), und *er* will das geld, weil ihm alles gehört
und er seiner frau alle verwalterischen vollmachten entzogen
hat.
interessanterweise haben uns *beide* in ihren briefen darauf
hingewiesen, nicht an den jeweils anderen zu zahlen, da wir
sonst evtl. die miete zweimal entrichten müssten… also haben
wir bisher *keinem* gezahlt…

Wie schon gesagt: Rosenkrieg erster Klasse!

Das Problem der möglichen zweifachen Mietzahlung sehe ich durchaus, allerdings solltet ihr beachten, daß - solltet Ihr mit zwei Monatsmieten in Rückstand geraten - eine Kündigung des Mietvertrages möglich ist. Beim ersten Mal kann man das zwar durch Nachzahlung „heilen“, allerdings auch wirklich nur das eine Mal.

wie sollen wir uns nun verhalten?

Eine andere Möglichkeit, die mir auf die Schnelle einfällt:
Mit der Begründung, daß die Vermieter-/Eigentümer-Situation ungeklärt sei, ihr aber mit den Mietzahlungen nicht in Verzug kommen wollt, könnt ihr bei einem Rechtsanwalt und/oder Notar ein Treuhandkonto (Anderkonto) zugunsten des „Rechtmäßigen Vermieters der Wohnung Nr. … in der … Straße, … Ort, z. B. 1. OG links“, einrichten lassen. Darauf zahlt ihr dann die Miete. Natürlich erhält der Notar von Euch (Auftraggeber) die Auflage, die Mietzahlung auf das Anderkonto unverzüglich den beiden Streithähnen anzuzeigen, damit sie Euch wegen Verzuges nicht rausschmeißen können.

Von dem Tip abgesehen, empfehle ich Euch DRINGEND einen Besuch beim Mieterverein oder bei einem Fachanwalt für Mietrecht (ich habe mich seit Ewigkeiten nicht mehr mit Mietrecht beschäftigt).

Aha, die Kaution hätte ich fast vergessen!

ich könnte mir gut vorstellen, daß sie das geld
behalten will. wie sieht´s hier rechtlich aus?

Nix da. Das Vermögen des Mieters (also die Kaution) MUSS GETRENNT vom Vermögen des Vermieters aufbewahrt, entsprechend verzinst und regelmäßig abgerechnet werden. Deswegen auch das neue Konto.

Viel Erfolg

Tessa

PS. Melde Dich, wenn Du noch Fragen hast.

Hi Thomas, Hi Tessa,

bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen könnte möglicherweise sogar die Gerichtskasse die Mietzahlungen entgegen nehmen. Frag’ dort vielleicht auch mal nach.

Wenn du nicht gerade ausziehen willst, ist die Kaution eigentlich nebensächlich. Bei einem möglichen späteren Auszug muss der Vermieter (der rechtmäßige wohlgemerkt) sie an dich verzinst zurückzahlen.

Ich glaube nicht, dass der Mieterverein andere Auskünfte als die bisher schon genannten geben kann. Herr und Frau Vermieter müssen ja eigentlich nachweisen können, wem denn das Haus nun gehört. Alleine ein Briefchen reicht nicht. Wenn Frau Vermieter nur die Verwaltungsaufgaben inne hatte und ihr nun die Vollmachten entzogen wurden, vermute ich schon fast, dass Herr Vermieter tatsächlich der Eigentümer ist. Vielleicht hilft es ja, wenn man beiden mitteilt, dass sie einen aktuellen Grundbuchauszug (Kopie) vorlegen sollen.

Da ich mit solchen seltsamen Problemen eigentlich auch nichts zu tun hatte, weiß ich auch nicht, wie man sich hier richtig verhält. Aber vielleicht war ja trotzdem was dabei an brauchbaren Infos.

Gruß

Dagmar

Hi Dagmar,

bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen könnte möglicherweise
sogar die Gerichtskasse die Mietzahlungen entgegen nehmen.
Frag’ dort vielleicht auch mal nach.

Die Idee ist nicht schlecht. Aber: Die Gerichtskasse ist dafür nicht zuständig, eventuell die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts. Allerdings muß die Hinterlegung - zumindest in Berlin - gerichtlich angeordnet sein. Freiwillig zu Gericht marschieren und sagen „die fetzen sich, jetzt vertraue ich meine Miete vorübergehend dem Staat an“ funktioniert dummerweise nicht.

Vielleicht
hilft es ja, wenn man beiden mitteilt, dass sie einen
aktuellen Grundbuchauszug (Kopie) vorlegen sollen.

Es kann helfen, muß aber nicht, weil manchmal der Vermieter nicht gleichzeitig grundbuchmäßiger Eigentümer ist. Ärgern kann man die Herrschaften mit dem Wunsch nach einem GB-Auszug aber allemal.

Viele Grüße

Tessa

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Hi Tessa,

jedenfalls bin ich der Ansicht, dass die „Herrschaften“ nachweisen müssen, wem das Haus gehört. Ehestreitigkeiten auf Kosten der Mieter auszufechten gehört mit zum allerletzten. Wenn ich genauer darüber nachdenke, würde ich wahrscheinlich das Geld irgenwo hinterlegen (wie du auch schon vorgeschlagen hast), die „Herrschaften“ davon schriftlich (!)in Kenntnis setzen, mich anschließend mit ruhigem Gewissen auf meinem Sofa räkeln und einfach nur abwarten was passiert.

Nur weiß ich jetzt nicht, ob das nicht noch 'nen Haken hat und der Schuss nicht nach hinten losgehen kann. Aber eigentlich kann das ja nicht sein…oder?

Gruß

Dagmar

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Hallo Dagmar L. aus K.,

jedenfalls bin ich der Ansicht, dass die „Herrschaften“
nachweisen müssen, wem das Haus gehört. Ehestreitigkeiten auf
Kosten der Mieter auszufechten gehört mit zum allerletzten.

Deswegen lautete mein Titel „Rosenkrieg mal anders“. Der Untertitel „Auf dem Rücken des Mieters paßte dummerweise nicht mehr rein“. Schließlich hat ein Mieter, der jeden Monat pünktlich einen Betrag X abdrückt nichts mit den Ehestreitigkeiten der Möchtegern-Vermieter zu tun. Es kann natürlich auch sein, daß das Vermieter-Pärchen eine Gütergemeinschaft bzw. Zugewinngemeinschaft hat, wobei hier jeder auf eigene Hand versucht, so viel Kohle wie möglich rauszuholen. Im Falle einer Gütertrennung sieht die ganze Geschichte ganz anders aus. Deswegen fragte ich nach dem Güterstand.

Wenn ich genauer darüber nachdenke, würde ich wahrscheinlich
das Geld irgenwo hinterlegen (wie du auch schon vorgeschlagen
hast), die „Herrschaften“ davon schriftlich (!)in Kenntnis
setzen, mich anschließend mit ruhigem Gewissen auf meinem Sofa
räkeln und einfach nur abwarten was passiert.

Deswegen mein Vorschlag, das Geld bei einem Notar zu hinterlegen. Notare sind an die durch den Auftraggeber erteilten Auflagen gebunden und dürfen das Geld nicht einfach mal so an einen vermeintlichen Eigentümer/Vermieter auskehren. Die „Herrschaften“ werden automatisch darüber informiert.

Nur weiß ich jetzt nicht, ob das nicht noch 'nen Haken hat und
der Schuss nicht nach hinten losgehen kann. Aber eigentlich
kann das ja nicht sein…oder?

Eigentlich nicht. Schließlich wird die Zahlung auf ein Anderkonto durch den Notar unverzüglich angezeigt.

Thomas (hieß er wirklich Thomas?!) befindet sich im Moment in einer Zwickmühle bzw. in einem luftleeren Raum (= an wen soll ich denn in aller Welt die Miete zahlen? Muß ich sie sogar doppelt bezahlen?), deswegen habe ich auch zu einem Besuch bei einem Mietrechtler geraten.

Ein Mieterverein kann allerdings auch ganz bestimmt wertvolle Tips geben.

So long

Tessa

Vielleicht beiden die Hälfte überweisen ? o.T
rumtata

Hi,

Zur rechtlichen Lage kann ich Dir nichts sagen, nur ein paar praktische Tipps geben. Überweis die Miete nicht auf ein Notaranderkonto, das kostet Geld, und zwar Deins. Richte ein Sparbuch ein und überweis es darauf. Schreib den zwei liebenden einen netten Brief das Du das gemacht hast mit der Bitte sich über die Vertragsverhältnisse zu einigen. Im Falle einer Kündigungsklage dürfte das ein Gericht überzeugen das Du dich nicht vor der Zahlung drücken wolltest. Dann warte ab was passiert. Wenn Dir einer von beiden kündigt muss er ja wohl erstmal nachweisen daß er der rechtmäßige Vermieter ist. Dazu müssten sich die beiden aber einigen und das ist ja genau das was Du willst.

Max

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Roland,

das ist keine gute Lösung, denn wenn nur einem von beiden die Mietzahlung zusteht, wird eine Hälfte futsch sein und die muss dann nachgezahlt werden.

Gruß

Dagmar

Hallo Dagmar,

war eigentlich mehr ein Scherz.
Ich würde die Miete ganz normal an die bisherige Kontonummer zahlen, bis die Streitereien beseitigt sind. Es ist ja nicht die Aufgabe des Mieters, zu prüfen, wem die Miete zusteht.

Gruß
roland

vermieter haben sich getrennt, teil 2
high ihr alle da drauszen!

Erstmal vielen dank für die vielen anregungen. Die bisherigen „informationsquellen“ (rechtsanwalt, rechtsberatung, …) waren zu widersprüchlich, weswegen wir uns nun entschlossen haben, erstmal keine miete zu überweisen und (ein bißchen) abzuwarten, ob sich die beiden nicht doch einig werden, wer das geld bekommen soll (man soll ja die hoffnung nie aufgeben :wink:. Im dümmsten fall (wenn sie sich nicht innerhalb der 2 monate einigen), werden wir uns einem notar anvertrauen. Das haus gehört übrigens (wie schon geschrieben) ihm (grundbuchauszug haben wir), aber der vertrag läuft auf sie. Bisherige mieten gingen auch an sie.

Aha, die Kaution hätte ich fast vergessen!

: ich könnte mir gut vorstellen, daß sie das geld
: behalten will. wie sieht´s hier rechtlich aus?
Nix da. Das Vermögen des Mieters (also die Kaution) MUSS GETRENNT vom Vermögen des Vermieters :aufbewahrt, entsprechend verzinst und regelmäßig abgerechnet werden. Deswegen auch das neue Konto.

Und an dieses konto kann keiner von den beiden ran und mit dem geld „verschwinden“???

Ausziehen wollen wir noch nicht direkt, aber da so eine streitigkeit vor gericht auch ne ganze weile dauern kann, *könnte* es sich doch zeitlich überlagern.

Wenn du nicht gerade ausziehen willst, ist die Kaution eigentlich nebensächlich. Bei einem :möglichen späteren Auszug muss der Vermieter (der rechtmäßige wohlgemerkt) sie an dich verzinst :zurückzahlen.

Aha. Wenn *er* also beispielsweise unser neuer vermieter wird, muß *sie* die kaution an *ihn* zahlen und wir kriegen sie dann auch von ihm zurück. Das ist dann seine *pflicht*, wenn er den vertrag übernimmt?

ciao

der grosze blonde mit dem schwarzen fusz

Aha. Wenn *er* also beispielsweise unser neuer vermieter wird,
muß *sie* die kaution an *ihn* zahlen und wir kriegen sie dann
auch von ihm zurück. Das ist dann seine *pflicht*, wenn er den
vertrag übernimmt?

Hi Knobi,

genau so isses. Selbst wenn „sie“ die Kautionen nicht an ihn weitergeben würde, muss dich das nicht interessieren. Der rechtmäßige Vermieter muss dir die Kaution beim Auszug zurückzahlen.

Gruß

Dagmar

Hi!

Spontan gesagt würde ich sagen, daß euch egal sein kann, was die Vermieter untereinander treiben (oder in diesem Falle eher net mehr ;o)))!

Ich schätze mal, daß im Mietvertrag ein Konto angegeben ist, auf daß ihr die Miete überweisen müßt, oder?!? In diesem Falle braucht ihr nichts zu ändern und euch schlicht nur an den Vertrag zu halten!

Zweite Möglichkeit ist nicht mehr zu zahlen und beide anzuschreiben, was aber wie angesprochen zur Kündigung führen könnte…! Dürfte aber unwahrscheinlich sein, da beide Seiten euch untersagt haben an den anderen zu zahlen und das Geld könnt ihr ja „Bei Seite legen“! So sichert ihr zudem eure Kaution ab, denn dort sehe ich schon Probleme, je nachdem wie das Geld angelegt wurde (unter euren Namen oder den Namen der Vermieterin oder des Vermieters…).

Aber in jedem Falle ruft vorher bei einem Anwalt an, bzw. fallls ihr versichert seit bei der Versicherung da viele Versicheurngen kostenlose Hotlines haben!

Bernd

Richtig
Es ist einfach an denjenigen zu zahlen, der im Vertrag genannt ist. Einseitig kann ein Vertrag ja nicht geändert werden.

Es ist einfach an denjenigen zu zahlen, der im Vertrag genannt
ist. Einseitig kann ein Vertrag ja nicht geändert werden.

Hi Tom,

das könnte ganz schönen Ärger geben. Wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern ist es logisch, dass der neue Vermieter seine Mieter darüber informiert. Weder Änderungen der Bankverbindung noch der Eigentumsverhältnisse sind zustimmungsbedürftig. Das ist eine Sache, die immer passieren kann. Wer würde denn ein bewohntes Mietshaus kaufen, wenn die Miete weiterhin an den „alten“ Vermieter zu zahlen ist?

Gruß

Dagmar

Tschuldigung
Ich habe mich beim ersten Beitrag verlesen. Es stimmt natürlich was du schreibst

Hi Tom,

brauchst dich nicht zu entschuldigen. Hast mir doch nix getan.:wink:

Gruß

Dagmar

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