Rosenkrieg mal anders???
Hi Thomas & Unbekannte®,
ich muß zugeben, daß ich mich köstlich amüsiert habe. Sowas ist mir bisher noch nicht untergekommen, ist aber durchaus realistisch, wenn sich Leute trennen.
abgeschlossen haben wir den vertrag mit „frau vermieterin“,
das haus gehört aber „herrn vermieter“.
Mag alles sein, aber:
- Wer ist aber als Vermieter im MIETVERTRAG genannt (Frau Vermieterin, Herr Vermieter, das Vermieter-Ehepaar oder womöglich sogar "GbR Frau & Herr Vermieter)?
- Auf welches Konto hast Du die Miete bisher überwiesen?
- Es mag alles ausschließlich Monsieur gehören, aber Du wirst wohl kaum wissen, welchen Güterstand die Herrschaften vereinbart haben, oder?
sie hat uns
geschrieben, daß *sie* das geld bekommt (weil wir den vertrag
mit ihr haben), und *er* will das geld, weil ihm alles gehört
und er seiner frau alle verwalterischen vollmachten entzogen
hat.
interessanterweise haben uns *beide* in ihren briefen darauf
hingewiesen, nicht an den jeweils anderen zu zahlen, da wir
sonst evtl. die miete zweimal entrichten müssten… also haben
wir bisher *keinem* gezahlt…
Wie schon gesagt: Rosenkrieg erster Klasse!
Das Problem der möglichen zweifachen Mietzahlung sehe ich durchaus, allerdings solltet ihr beachten, daß - solltet Ihr mit zwei Monatsmieten in Rückstand geraten - eine Kündigung des Mietvertrages möglich ist. Beim ersten Mal kann man das zwar durch Nachzahlung „heilen“, allerdings auch wirklich nur das eine Mal.
wie sollen wir uns nun verhalten?
Eine andere Möglichkeit, die mir auf die Schnelle einfällt:
Mit der Begründung, daß die Vermieter-/Eigentümer-Situation ungeklärt sei, ihr aber mit den Mietzahlungen nicht in Verzug kommen wollt, könnt ihr bei einem Rechtsanwalt und/oder Notar ein Treuhandkonto (Anderkonto) zugunsten des „Rechtmäßigen Vermieters der Wohnung Nr. … in der … Straße, … Ort, z. B. 1. OG links“, einrichten lassen. Darauf zahlt ihr dann die Miete. Natürlich erhält der Notar von Euch (Auftraggeber) die Auflage, die Mietzahlung auf das Anderkonto unverzüglich den beiden Streithähnen anzuzeigen, damit sie Euch wegen Verzuges nicht rausschmeißen können.
Von dem Tip abgesehen, empfehle ich Euch DRINGEND einen Besuch beim Mieterverein oder bei einem Fachanwalt für Mietrecht (ich habe mich seit Ewigkeiten nicht mehr mit Mietrecht beschäftigt).
Aha, die Kaution hätte ich fast vergessen!
ich könnte mir gut vorstellen, daß sie das geld
behalten will. wie sieht´s hier rechtlich aus?
Nix da. Das Vermögen des Mieters (also die Kaution) MUSS GETRENNT vom Vermögen des Vermieters aufbewahrt, entsprechend verzinst und regelmäßig abgerechnet werden. Deswegen auch das neue Konto.
Viel Erfolg
Tessa
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