Kündigungszeit

Hallo w-w-w,

ich bin seit über 20 Jahren bei ein und dem selben Betrieb als Angestellter beschäftigt.

Wie lange ist denn eigentlich für mich die Kündigungszeit?

Wenn ich jetzt am 7.10. kündige, kann ich dann zum 7.11. gehen?

… oder muss ich länger bleiben, weil ich schon so lange dort beschäftigt bin (habe explizit keine längere Kündigungszeit vereinbart?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe und
viele Grüße
Ernst

Ich weiss, wo Fürth ist…
Hi Ernst,

ich bin seit über 20 Jahren bei ein und dem selben Betrieb als
Angestellter beschäftigt.
Wie lange ist denn eigentlich für mich die Kündigungszeit?
Wenn ich jetzt am 7.10. kündige, kann ich dann zum 7.11.
gehen?
… oder muss ich länger bleiben, weil ich schon so lange dort
beschäftigt bin (habe explizit keine längere Kündigungszeit
vereinbart?

Wenn Du als Angestellter arbeitest, dürften für Dich - wenn Du selbst kündigst - die berühmten sechs Wochen zum Quartalsende gelten.

Natürlich kenne ich Deinen Arbeitsvertrag nicht und kann von hier aus nicht beurteilen, ob Du an irgendwelche Tarifvereinbarungen gebunden bist.

Gruß

Tessa

PS. Was hältst Du davon, wenn wir morgen bezüglich Deines Zeugnisses telefonieren?

Hallo Ernst,

wie heißt es so schön: Das kommt drauf an:
Nämlich:
Was steht evtl. im Arbeitsvertrag?
Gilt evtl. ein Tarifvertrag?
Wenn nichts dergleichen geregelt ist, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gem § 622 BGB:

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Rosamunde,

Was steht evtl. im Arbeitsvertrag?

Nein! Es wurden zwar mal Arbeitsverträge an jeden Mitarbeiter mit der Bitte um Unterschrift ausgeteilt, doch ICH HABE NICHTS UNTERSCHRIEBEN!

Gilt evtl. ein Tarifvertrag?

Wenn, dann kanns der Einzelhandel sein oder der Banken, Handel, Versicherung. Ich bin als Außendienstler (EDV-Systeme) beschäftigt und bekomme Fixum und Provision. Ich habe außerdem in meiner Personalakte nachgesehen, steht ebenfalls nichts drin.

Wichtig für mich ist, dass ich nicht wie der Arbeitgeber eine mindestens 6 monatige Kündigungsfrist habe - bei der langen Beschäftigungsdauer!

Danke schön

Wichtig für mich ist, dass ich nicht wie der Arbeitgeber eine
mindestens 6 monatige Kündigungsfrist habe - bei der langen
Beschäftigungsdauer!

In meiner Eigenschaft als Betriebsrat erfuhr ich von den Anwälten des DGB von einem „Günstigkeitsprinzip“. So wurde mir ganz klar gesagt, in solch einem Fall ruhig die kürzeste Kündigungsfrist zu nutzen. Im Falle einer Kündigung seitens des Arbeitgebers eben die längste!

Gruß Nico