Unternehmer haben nur 1 Jahr Gewähr, Verbraucher 2

Hallo

mich würde einmal interessieren ob es richtig ist das im Sinne des Gesetzes ein Verbraucher immer eine Privatperson ist und ein Unternehmer auch wenn er nur die ware im verbraucher sinne nutzt schlechter gestellt ist als ein verbraucher.

In vorliegendem Beispiel gewährt Händler X seinen Verbrauchern 2 Jahre Gewährleistung und jedem Unternehmer 1 Jahr.

Kunde A ist aber Unternehmer, sogar in einer Branche die mit der von Händler X verwandt ist. Kunde a will aber das Produkt nur für sich nutzen als Betriebsmittel. z.B. Kunde A ist Programmierer und braucht einen PC von Hardwarehändler X

Ich kann nicht verstehen wieso Kunde A nach der Interpretation Händler X schlechter gestellt sein soll, also von Händler X eine Rechnung bekommt in der steht das es nur 1 Jahr Gewährleistung gibt.

Gruß

Daniel

ein Unternehmer auch wenn er nur die ware im verbraucher sinne
nutzt schlechter gestellt ist als ein verbraucher.

nur für sich nutzen als Betriebsmittel. z.B. Kunde A ist
Programmierer und braucht einen PC von Hardwarehändler X

Hi,
Du schreibst doch selber, dass der PC „ALS BETRIEBSMITTEL“ genutzt wird.
Wenn Kunde Programmierer ist, na dann nutzt er den PC doch wohl gerade für sein „Unternehmen“ ?!
Oder verstehe ich da etwas völlig falsch ?

http://dejure.org/gesetze/BGB/14.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/13.html

Die Idee hinter dem ganzen ist übrigens, dass Unternehmer TYPISCHERWEISE geschäftserfahrener sind als Verbraucher.
Sie sind also schon „erwachsen“ und müssen nicht vom Staat geschützt werden, als seien sie kleine Kinder. Und erwachsene Menschen dürfen untereinander die Gewährleistungsfristen des § 437 BGB vertraglich verändern.

Gruß, Trobi

Hallo

dann habe ich den Sinn falsch verstanden. Ich dachte wenn jemand etwas nutzt wird er anders behandelt als wenn jemand mit dem Produkt handelt. Also Fachfremd ist. Sprich wenn ein Hardwarehändler etwas bei einem Hardware Händler kauft es anders ist als wenn ein Metzger bei diesem was für sein Unternehmen kauft.

Finde es schon recht seltsam das eine Produktgewährleistung aufgrund von Handelserfahrenheit vermindert werden darf.
Schließlich kann selbst ein Prof nicht in ein Prdukt sehen.

Da stellt sich mir die Frage wieso ein Anwalt nicht immer automatisch die Höchststrafe bekommt wenn er eine Straftat begeht. Schließlich ist er ja vom Fach :smile:

Naja, muss man wohl so nehmen wie’s ist.

daniel

Falscher Denkansatz
Hallo,

Dein Denkansatz ist falsch:

Grundsätzlich gilt Vertragsautonomie in Deutschland. Man kann also alle Verträge frei ausgestalten. Ob die Parteien diese dann zu den ausgehandelten Bedingungen abschließen, können sie frei entscheiden.

Dem Unternehmer im Sinne des BGB wird zu Recht unterstellt, dass er deutlich erfahrener in Vertragsdingen ist als ein Verbraucher. Somit kann er sich einen besseren Überblick verschaffen, auf was er sich einlässt. Zudem wird im Rechtsgeschäft Unternehmer-Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf) der Unternehmer aufgrund seiner Erfahrung und Kenntnisse stets die bessere Ausgangsposition haben und den Vertrag zu seinem Vorteil gestalten. Aus diesem Grund wird die Vetragsautonomie bei Verbrauchsgüterkäufen teilweise eingeschränkt, um den Schwächeren (Verbraucher) zu schützen.

Es ist ja keinesfalls so, dass bei Verträgen zwischen Unternehmern immer die Gewährleistung eingeschränkt wird. Es besteht lediglich die Möglichkeit dies zu tun. Ob der Unternehmer einen solchen Kaufvertrag abschließt, kann er selbst entscheiden.

Gruß

S.J.

Finde es schon recht seltsam das eine Produktgewährleistung
aufgrund von Handelserfahrenheit vermindert werden darf.
Schließlich kann selbst ein Prof nicht in ein Prdukt sehen.

Da stellt sich mir die Frage wieso ein Anwalt nicht immer
automatisch die Höchststrafe bekommt wenn er eine Straftat
begeht. Schließlich ist er ja vom Fach :smile:

Naja, muss man wohl so nehmen wie’s ist.

daniel