Mißhandlung durch Lehrer

Hallo,

angenommen, ein Lehrer ist schon vor Schulbeginn gereizt und knallt einen im Wege stehenden Schüler (2. Klasse) erst gegen eine Tür und dann gegen eine Eisenstange (Garderobe), dies vor vielen Zeugen.

Was würde diesem Lehrer an Strafe drohen, angenommen, dem Kind ist ausser Kopfschmerzen und einer Beule nichts passiert ?

Gruss

Andreas

Hallo Andreas,

angenommen, ein Lehrer ist schon vor Schulbeginn gereizt und
knallt einen im Wege stehenden Schüler (2. Klasse) erst gegen
eine Tür und dann gegen eine Eisenstange (Garderobe), dies vor
vielen Zeugen.

Was würde diesem Lehrer an Strafe drohen, angenommen, dem Kind
ist ausser Kopfschmerzen und einer Beule nichts passiert ?

so eine Frage kann man nicht beantworten, weil das auf viel zu viele weitere Umstände ankommt und zuletzt dann auch noch auf unkalkulierbare Größen wie den zuständigen Richter und die Schulaufsichtsbehörde.

Das einzige, was man dazu sagen kann, ist, dass sich in jedem Fall bei sowas dringend eine Strafanzeige ohne weitere Diskussion empfiehlt.

Gruß,

Malte

Hallo,

wie Malte schon sagte, Anzeigen ! Desweiteren sollte man überlegen ob dies ggf. nochmals der Fall sein könnte und den Schüler dann auf ggf. vom diesem Unterricht auch entfernen ! Dies dann aber mit der Schulleitung abklären. Den Fall würde ich auch an die Schulleitung weiterleiten.

Gruss.

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Hallo,

es kommt auf den Einzelfall und weitere Faktoren an. Das Strafmaß ist je nach Wertung von Geldstrafe bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Siehe §§ 223, 224, 340 StGB.

Außerdem kann er disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Grúß Holger

Hallo,

Dies dann aber mit der Schulleitung abklären. Den Fall würde
ich auch an die Schulleitung weiterleiten.

Gruss.

angenommen, es war der Schulleiter selbst, der diesen Schüler auch schon länger „auf dem Kieker“ hatte ?

Gruss

Andreas

angenommen, es war der Schulleiter selbst, der diesen Schüler
auch schon länger „auf dem Kieker“ hatte ?

Dann bei der vorgesetzten Stelle. Je nach Bundesland ist das die Bezirksregierung oder ein Schulamt.

Gruß
Werner

PS: Er wird besimmt sagen, es sei eine Ungeschicklichkeit, ein unbeabsichtigter zusammenstoß gewesen. Da sollten die Zeugen schon gut sein.

Linktipps Misshandlung von Schülern
Hallo,

schau doch mal auf diese Seite:
http://www.br-online.de/kultur-szene/quer/zoom/artik…

Am Ende des Artikels sind eine Menge guter Links angegeben, die genau zu diesem Thema Auskunft geben.

Zum Beispiel:

Der Verein LOA Lernen ohne Angst
http://www.lernen-ohne-angst.de

Private Homepage
http://www.lehrer-verletzen-kinder.de

Viele Grüße
von
Stefanie

Hallo,

Angenommen ist nicht es ist der Schulleiter und ich habe auch nichts von gelesen „der auch gleichzeitig Schulleiter ist“ ! Wenn ich annehmen würde könnte ich ja auch davon ausgehen das es der Hausmeitser ist und die Person die hier den Fall schildet sich nur täuscht das es ein Lehrer ist :wink:.

Aber auch ein Schulleiter hat seinen Vorgesetzen ! Dann könnte man ggf. auch Lehrer ansprechen wer der nächste Ansprechpartner were und auch ein Schulamt wirds geben.

Gruss.

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Hallo,
ich weiß nicht worüber du dich so echaufierst.
Ich hatte dies als zusätzliche Frage oder vielmehr Spezifizierung der Frage verstanden, nicht als Gegenargument.

Übrigens gibt es nicht in allen Bundesländern Schulämter.

Gruß
Werner

Aber ein Amt das über der Schulleitungsteht, aber wem sag ich es Herr Berufschullehrer :wink:.
Ausserdem echaufier ich mich eigentlich gar nicht.

Gruss. Lucian.

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Hallo Andreas,

egal welche Person aus der Schule die Tat begangenhat. Der Fall ist sofort dem Kultusministerium zu melden (gibts es in jedem Bundesland). Desweiteren ist Starfanzeige zu erstatten.

Viele Gruesse aus Auckland/Neuseeland

Eric Zaschke