Anzeige wegen Drogenbesitzes

Von: , Frage gestellt am Sa, 18. Nov 2006

Angenommen jemand verschickt einen anonymen Brief an eine Behörd, dass jemand mit Drogen dealt. Es bestehen jedoch keine Hinweise. Nur dieser Brief. Kann das zur Anzeige bei der Polizei führen?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Anzeige wegen Drogenbesitzes

    Angenommen jemand verschickt einen anonymen Brief an eine
    Behörd, dass jemand mit Drogen dealt. Es bestehen jedoch keine
    Hinweise. Nur dieser Brief. Kann das zur Anzeige bei der
    Polizei führen?
    Ja.

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Anzeige wegen Drogenbesitzes

      Gegen wen? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Anzeige wegen Drogenbesitzes

        Gegen "jemand". Anzeige heißt ja erstmal nix außer "Ermittlungsverfahren". Jeder kann jeden wegen allem anzeigen, auch anonym. Besondere formelle Bedingungen werden an eine Strafanzeige AFAIK auch nicht gestellt.

        Gruß,

        Malte [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Anzeige wegen Drogenbesitzes

    Angenommen jemand verschickt einen anonymen Brief an eine
    Behörd, dass jemand mit Drogen dealt. Es bestehen jedoch keine
    Hinweise. Nur dieser Brief. Kann das zur Anzeige bei der
    Polizei führen?
    Die Behörde wird verpflichtet sein, den Vorgang der Polizei anzuzeigen (bekannt zu machen). Ist die "Behörd" die Polizei, ist der Brief die Anzeige.

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