Angenommen jemand verschickt einen anonymen Brief an eine Behörd, dass jemand mit Drogen dealt. Es bestehen jedoch keine Hinweise. Nur dieser Brief. Kann das zur Anzeige bei der Polizei führen?
Angenommen jemand verschickt einen anonymen Brief an eine
Behörd, dass jemand mit Drogen dealt. Es bestehen jedoch keine
Hinweise. Nur dieser Brief. Kann das zur Anzeige bei der
Polizei führen?
Ja.
Gegen wen?
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Gegen „jemand“. Anzeige heißt ja erstmal nix außer „Ermittlungsverfahren“. Jeder kann jeden wegen allem anzeigen, auch anonym. Besondere formelle Bedingungen werden an eine Strafanzeige AFAIK auch nicht gestellt.
Gruß,
Malte
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Angenommen jemand verschickt einen anonymen Brief an eine
Behörd, dass jemand mit Drogen dealt. Es bestehen jedoch keine
Hinweise. Nur dieser Brief. Kann das zur Anzeige bei der
Polizei führen?
Die Behörde wird verpflichtet sein, den Vorgang der Polizei anzuzeigen (bekannt zu machen). Ist die „Behörd“ die Polizei, ist der Brief die Anzeige.