Schweigepflicht
Von: , Frage gestellt am Mo, 2. Okt 2000
Hallo Leute,
wer weiß, ob es rechtens ist, wenn die gegnerische Versicherung ein Schreiben verlangt, in dem stehen soll, daß man seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden soll?
Ich, als Geschädigter hatte einen Auffahrunfall, bei dem mir einer draufgerutscht ist, und mir daher der Kopf vom Aufprall weh tut. Nach dem Gang zum Arzt habe ich der Versicherung des Unfallgegners den Schaden gemeldet.
ok, soweit. Grüsse
