Schweigepflicht

Von: , Frage gestellt am Mo, 2. Okt 2000

Hallo Leute,
wer weiß, ob es rechtens ist, wenn die gegnerische Versicherung ein Schreiben verlangt, in dem stehen soll, daß man seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden soll?
Ich, als Geschädigter hatte einen Auffahrunfall, bei dem mir einer draufgerutscht ist, und mir daher der Kopf vom Aufprall weh tut. Nach dem Gang zum Arzt habe ich der Versicherung des Unfallgegners den Schaden gemeldet.
ok, soweit. Grüsse

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Schweigepflicht

    Hallo Leute,
    wer weiß, ob es rechtens ist, wenn die gegnerische
    Versicherung ein Schreiben verlangt, in dem stehen soll, daß
    man seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden
    soll?
    Wenn Du Schmerzensgeld kassieren willst, dann schon. Die Versicherung läß den Arzt dann einen Bericht erstellen, nach dem sich bestimmt, wieviel Schmerzensgeld Dir zusteht.

    Mit freundlichen Grüßen Viola

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Schweigepflicht

      schön dank für die mail, jetzt steht dem "abzocken" nichts mehr im wege.
      grüsse steso [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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