Bettelbriefe legal?

Von: , Frage gestellt am So, 19. Nov 2006

Hallo,

es kommt ja immer wieder vor, dass man sog. Bettelbriefe aus dem Briefkasten zieht. Dass Vereine Spenden sammeln dürfen ist klar, aber wie sieht es mit Privatpersonen aus? Ich meine, dass man als Privatperson keine "Spenden" nehmen darf, zumindest ist es einem nicht möglich, Spendenbescheinigungen auszustellen. Aber sind Zettel mit angenommenem Wortlaut "Falls Sie Lust haben können Sie ja ein bisschen Geld auf xxxx Konto überweißen" erlaubt, wenn es sich hier um ein reines Privatkonto handelt?

Wie sieht es aus, wenn auf einem derartigem Schreiben falsche Sachen stehen? Also zum Beispiel: "Weil mein Fernseher gestern explodiert ist", derjenige aber nie einen Fernseher hatte? Wäre es möglich gegen sowas juristisch vorzugehen?

21 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bettelbriefe legal?

    Hallo Ich meine,
    dass man als Privatperson keine "Spenden" nehmen darf
    Warum nicht? Wie du schon sagtest, können diese keine Spendenbescheinigung nehmen. Aber ansonsten wüsste ich keinen Grund, wieso du mir nicht mein Lebensunterhalt "spendieren" könntest.

    Gruß
    Falke

  2. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bettelbriefe legal?

    Moin, dass man als Privatperson keine "Spenden" nehmen darf
    abasischadoch, was sollte denn dagegen sprechen? Wie sieht es aus, wenn auf einem derartigem Schreiben falsche
    Sachen stehen?
    Es gibt nur einen Moment im Leben, wo nicht gelogen werden darf: Als Zeuge vor Gericht, wenn der Protokollführer festgehalten hat, dass kein Recht besteht, die Aussage zu verweigern. Wäre es möglich gegen sowas juristisch vorzugehen?
    Was ist "sowas"? Den Begriff gibt es weder im BGB noch im StGB.

    Gruß Ralf

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Bettelbriefe legal?

      Es gibt nur einen Moment im Leben, wo nicht gelogen werden
      darf: Als Zeuge vor Gericht, wenn der Protokollführer
      festgehalten hat, dass kein Recht besteht, die Aussage zu
      verweigern.
      Was ist denn mit den Stichwörtern Betrug und Vortäuschung falscher Tatsachen? Wenn ein Autoverkäufer einen Schaden an einem Gebrauchtwagen verschweigt, dann kann der doch für die Folgen haftbar gemacht werden (meine mich an ein Urteil mit Haftstrafe erinnern zu könnne, nach einem tödlichen Unfall wegen eines verschwiegenen Fahrwerkschadens).

      Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass es keine juristischen Mittel gibt, gegen private Bettelbriefe, die offensichtlich falsche Angaben enthalten, vorzugehen.


      • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Bettelbriefe legal?

        Hi, tobidoe, Was ist denn mit den Stichwörtern Betrug und Vortäuschung
        falscher Tatsachen?
        Mindestvoraussetzung für Betrug ist ein Geschädigter. Siehst Du irgendwo einen? Und Vortäuschung falscher Tatsachen ist mir als Straftatbestand nicht bekannt, das kenne ich nur als - übrigens nicht strafbewehrtes - Lügen. Kann mir irgendwie nicht vorstellen (...)
        Damit bist Du nicht allein. Genau deshalb wurden BGB und StGB geschaffen, sonst würden wir heute noch Hexen verbrennen.

        Gruß Ralf

        • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Bettelbriefe legal?

          Hallo!
          Die Aussage, dass das "Lügen" - abgesehen von Zeugenaussagen - keine Rolle spielen würde, kann man so nicht stehenlassen. Was ist denn mit den Stichwörtern Betrug und Vortäuschung
          falscher Tatsachen?
          Mindestvoraussetzung für Betrug ist ein Geschädigter. Siehst
          Du irgendwo einen?
          Ja. Wenn jemandem unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld abgeknöpft wird, ist dieser Jemand Geschädigter. Und Vortäuschung falscher Tatsachen ist
          mir als Straftatbestand nicht bekannt, das kenne ich nur als -
          übrigens nicht strafbewehrtes - Lügen.
          Wenn man sich durch dieses Vortäuschen falscher Tatsachen einen Vermögensvorteil verschafft (durch Schädigung eines anderen - und einen Geschädigten haben wir ja, siehe oben), nennt man das Betrug - http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html.
          Grüße, Peter

          • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Bettelbriefe legal?

            Ja. Wenn jemandem unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld
            abgeknöpft wird, ist dieser Jemand Geschädigter.
            Er gibt ja freiwillig etwas.

            Wenn bei einem Kauf der Verkäufer ein minderwertiges Produkt für ein höherwertiges ausgibt, betrügt er den Käufer um den Mehrpreis des höherwertigen Produktes, das er zwar bezahlt, aber nicht erhält.

            Was aber ist das Produkt/die Gegenleistung eines Bettlers?

            LG
            Stuffi

            • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
              Versuchter Betrug?

              Gibt es nicht auch den versuchten Betrug?

            • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
              Re: Versuchter Betrug?

              Gibt es nicht auch den versuchten Betrug?
              Ja. Und was ändert das jetzt?
              Gruß
              loderunner (ianal)

            • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
              Re^2: Versuchter Betrug?

              Na, es war wurde doch auch die Frage aufgeworfen, ob die Behauptungen in dem Bettelbrief überhaupt zutreffen.
              Darauf wurde gesagt, der Brief auch mit falschen Behauptungen sei nicht juridizierbar, solange niemand geschädigt wurde.
              Als versuchter Betrug wäre er bei falschen Angaben dann doch strafbar.

              Gruß
              Werner



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