Baurecht:genehmigungsfrei/-pflichtig NRW

Hallo,

wir möchten ein freistehendes Einfamilienhaus mit einer Garage an jeder Hausseite bauen (normalerweise dort genehmigungsfrei). Problem: lt. Bebauungsplan sind Garagen nur innerhalb der Bebauungsgrenze zulässig. Wir möchten eine Garage aber hinten 2 Meter tiefer ziehen. Im Baugebiet wurden bereits mehrere von dieser Grenze befreit, aber wir haben gehört, dass wir damit sofort komplett im genehmigungspflichtigen Verfahren sind und sich der Baubeginn somit mehrere Wochen verzögern würde, dazu noch Rohbauabnahme usw. (von den Kosten für die Genehmigung mal abgesehen)!

Idee…erstmal Pläne mit beiden Garagen innerhalb der Bebauungsgrenze einreichen, nur eine bauen, erstmal einziehen, dann nachträglich eine Ausnahme für die zweite Garage einholen!

Kann uns die nachträgliche Ausnahme verweigert werden, bzw. wie lösen wir das Problem anders?

danke schonmal
Gruß
Jeanny

Halle Jeanny,

ich komme zwar nicht aus NRW aber ich würde folgendes versuchen: Bauantrag mit nur einer Garage stellen gem. den Bestimmungen des B-Plan. Dann fallt Ihr in das Kenntnisgabeverfahren und könnt gleich anfangen zu bauen. Schon während der Bauphase könnt ihr dann ein Nachtragsbaugesuch einreichen das dann ganz normal im Genehmigungsverfahren geprüft wird. Wenn schon mehrere solche Ausnahmen genehmigt worden sind, dürfte das eigentlich auch kein Problem sein.

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