Hallo,
wir möchten ein freistehendes Einfamilienhaus mit einer Garage an jeder Hausseite bauen (normalerweise dort genehmigungsfrei). Problem: lt. Bebauungsplan sind Garagen nur innerhalb der Bebauungsgrenze zulässig. Wir möchten eine Garage aber hinten 2 Meter tiefer ziehen. Im Baugebiet wurden bereits mehrere von dieser Grenze befreit, aber wir haben gehört, dass wir damit sofort komplett im genehmigungspflichtigen Verfahren sind und sich der Baubeginn somit mehrere Wochen verzögern würde, dazu noch Rohbauabnahme usw. (von den Kosten für die Genehmigung mal abgesehen)!
Idee…erstmal Pläne mit beiden Garagen innerhalb der Bebauungsgrenze einreichen, nur eine bauen, erstmal einziehen, dann nachträglich eine Ausnahme für die zweite Garage einholen!
Kann uns die nachträgliche Ausnahme verweigert werden, bzw. wie lösen wir das Problem anders?
danke schonmal
Gruß
Jeanny