Hallo,
habe da eben was hier gelesen deswegen interessiert mich da was.
Angenommen X will an Y ein Paket verschicken, weil Y bei einem Auktionshaus von X was gekauft hat !
X verschickt das Paket, Y entscheidet sich für ein unversicherten Versand, Paket geht verloren auf dem Postweg, muss nicht das Versandunternehmen hierfür haften ?
Da ja ein Auftrag an das Versandunternehmen einging der nicht korrekt bzw. gar nicht erfüllt worden ist !
Auch wenn das Unternehmen sich in diesem Fall durch seine AGB absichert !
Danke.
Hallo Lucian
Du hast die Antwort schon selber gegeben: Das Versandunternehmen
sichert sich mit den AGB ab und der Vertrag wurde vom Auftraggeber
unter diesen Voraussetzungen abgeschlossen: Pech gehabt.
Gruss
Heinz
Hi,
Paket = immer versichert
Päckchen = nicht versichert.
Ist in deinem fiktiven Beispiel der VK gewerblich, so haftet er trotzdem, ist er Privatverkäufer, dann hat der Kunde pech gehabt.
Gruß
Sticky
Nein, falsch. Wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist, trägt er die Preisgefahr. Und das Versandunternehmen haftet gem. HGB.
Levay