Erbengemeinschaft und Pflichtteil

Hallo zusammen,

mich interessiert die Situation zu folgendem Fall: Laut Testament eines Elternteils wurden 2 Geschwister A und B als Alleinerben ernannt, diese bilden somit eine Erbengemeinschaft. Das Andere Elternteil wurde im Testament nicht genannt, erhält somit den Pflichtteil.
Nun die Frage: Besteht die Erbengemeinschaft nun nur aus den beiden Geschwistern oder aus den beiden Geschwistern + Elternteil?

Für Eure Antworten möchte ich mich schon vorab recht herzlich bedanken.

Viele Grüße
Hatschepsut22

Hallo,

der ev. Pfichtteilsberechtigte ist eben kein Erbe und deswegen auch
nicht Erbengemeinschafter. Er hat nur Ansprüche eben gegen diese
Gemeinschaft, mehr nicht.

Mfg vom

showbee