Welches Gewährleistungsrecht gilt bei ebay-Kauf?

Hallo,

eine Verständnisfrage zum Thema: welches Recht gilt, wenn die Handelnden aus zwei verschiedenen Ländern kommen.

Einmal angenommen, ein privater Käufer kauft von einem gewerblichen Händler bei eBay.de ein Produkt, das als „Neuware“ beworben wurde.

Nach 5 Wochen gibt es den Geist auf, offenbar ein Produktionsfehler.

Der Verkäufer meint nun, er gebe aber generell nur 4 Wochen Gewährleistung.

Ob das in Deutschland gesetzlich anders vorgeschrieben sei, ist ihm egal, denn er habe sein Geschäft in Großbritannien und da wäre keine Mindestdauer verankert. Der Käufer wundert sich - er sitzt ja in D und hat das Produkt bei ebay Deutschland gekauft und dachte, es gilt das deutsche Recht.

Gilt bei ebay-Käufen demnach, dass das Recht am Ort des Verkäufers gilt, nicht am Ort des Käufers? Oder wo ist sowas geregelt?

Vielen Dank im voraus
und viele Grüße

Frank

Hi Frank,

eine Verständnisfrage zum Thema: welches Recht gilt, wenn die
Handelnden aus zwei verschiedenen Ländern kommen.

Ist sich sein Prrrroblemm kompliziert:wink:

Schau mal: http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-auslan…

Das nächst Problem taucht dann bei der Durchsetzbarkeit auf.

mfg Ulrich (IANAL)

Hallo Ulrich,

danke für die Antwort!

Das klingt interessant! (Leider steht da keine Rechtsnorm dabei, aus der sich das ergibt).

Das nächst Problem taucht dann bei der Durchsetzbarkeit auf.

Zumindest kann man ja einen Streitfall bei ebay eröffnen, so dass ggf. ebay dem Händler Konsequenzen androhen kann.

Aber die sind ja eh arg lasch, die berliner…

Viele Grüße
Frank

So einfach ist das nun auch nicht
Hallo,

unter dem Link wird zwar die, wenn auch nicht ganz auf den Fall zutreffende Rechtslage erklärt, jedoch ohne auch nur eine einzige Rechtsgrundlage anzuführen. Der Grundsatz der Erörterung eines Sachverhalts nach dem Motto „wer hat einen Anspruch gegen wen aufgrund welcher Rechtsgrundlage“ wird hier völlig außer acht gelassen. Insofern mag das eine Meinung eines Internet-Anwalts sein, keineswegs aber „Gesetzeswirkung“ haben. Ich würde sagen: Handwerklich sehr schlecht gemacht, dieser Text auf der Internetseite.

Darüber hinaus stellt sich hier natürlich die Frage, ob das englische Recht nicht genau das gegensätzliche hierzu sagt.

So leicht und pauschal ist die Frage sicher nicht zu beantworten.

Gruß

S.J.

Schau mal:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-auslan…

Das nächst Problem taucht dann bei der Durchsetzbarkeit auf.

mfg Ulrich (IANAL)

Anwendbares Recht?

eine Verständnisfrage zum Thema: welches Recht gilt, wenn die
Handelnden aus zwei verschiedenen Ländern kommen.

Einmal angenommen, ein privater Käufer kauft von einem
gewerblichen Händler bei eBay.de ein Produkt, das als
„Neuware“ beworben wurde.

Ob das in Deutschland gesetzlich anders vorgeschrieben sei,
ist ihm egal, denn er habe sein Geschäft in Großbritannien und
da wäre keine Mindestdauer verankert.

Hallo,

tja, da hat sich der Tommie aber schlecht beraten lassen. Der Aufhänger ist das sog. internationale Privatrecht. Hier liegt keine explizite Rechtswahl vor, weil sich keiner beim Kauf irgendeinen Gedanken gemacht hat und wenn, dann wohl keine übereinstimmenden. Also schaut man in die nationalen Regeln des IPR. Diese finden sich im EGBGB.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/

Nach der Grundregel des Art. 28 wäre das hier GB, aber hier liegt wohl ein Verbrauchergeschäft vor, also Unternehmer verkauft, Verbraucher kauft. Dann wäre Art. 29 EGBGB maßgeblich, wonach das Recht des Verbraucherlandes anwendbar ist.

Ergo: der Tommie, der sich an Verbraucher in D wendet, muss auch D Recht anwenden. Das nur, wenn der Tommie aber explizit Kundenfang im Ausland gemacht hat.

Problematisch ist es hier, dass der Kauf wohl über die Ebay-Plattform abgewickelt wurde. Wenn nun der Tommie sein Angebot auf dem ebay.co.uk Server feilgeboten hat, siehts bitter aus, denn dann ist „dem Vertragsabschluß ein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung in diesem Staat“ nicht vorausgegangen.

Ergo: Wenn der Verbraucher so doof ist und sich in ausländischen Shops rumtreibt, dann muss er auch mit dortigem Recht rechnen. Er wird hier nicht schlechter gestellt, als ein Verbraucher, der nach GB reist und dort im Laden kauft. Er hat sichs selber ausgesucht.

Was nun konkret vorlag muss der Käufer selber entscheiden.

Mfg vom

showbee

Hallo,

vielen Dank (und Sternchen :smile: für Deine ausführliche Antwort und Gesetzeslink!

Bin mal gespannt, was ein (hypothetischer) Verkäufer wohl dazu sagt. Angenommen, es war ebay.de und das Angebot sogar in deutscher Sprache, da dürfte das ja recht eindeutig sein :smile:

Viele Grüße
Frank

Angenommen, es war ebay.de und das Angebot sogar in
deutscher Sprache, da dürfte das ja recht eindeutig sein :smile:

Hallo,

ja, dürfte es! Hier wird es der Unternehmer schwer haben sich auf seinen „genuine link“ nach GB zu berufen. Als Nachtrag noch: die Regelungen im deutschen EGBGB sind umgesetztes multilaterales und Europäisches Recht, also auch in GB wird es ein solches Gesetz geben, nur eben in Englisch!

Mfg vom

showbee

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Hallo,

danke nochmal!

die Regelungen im deutschen EGBGB sind umgesetztes
multilaterales und Europäisches Recht, also auch in GB wird es
ein solches Gesetz geben, nur eben in Englisch!

Gibt es eigentlich irgendwo einen Link bei der EU oder so, wo man sehen kann, wie das EU-Gesetz heißt und dann die nationalen Umsetzungen? Damit man das den Engländern auch begreiflich machen kann?

Danke
und viele Grüße

Frank

Gibt es eigentlich irgendwo einen Link bei der EU oder so, wo
man sehen kann, wie das EU-Gesetz heißt und dann die
nationalen Umsetzungen? Damit man das den Engländern auch
begreiflich machen kann?

Hallo,

klar
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriSe…
Artikel 5 des EVÜ!

Mfg vom

showbee

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Hallo!

EU-Gesetz

Ganz korrekt muss man sagen, dass das EVÜ ein ganz normaler völkerrechtlicher (multilateraler) Vertrag ist, der im Rahmen der EU (Dritte Säule nach dem EUV idF vor dem Amsterdamer Vertrag) abgeschlossen wurde.

Gruß
Tom

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Danke!
Super!

Nochmals vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Danke!
Ebenfalls vielen Dank!

Viele Grüße
Frank