Anwendbares Recht?
eine Verständnisfrage zum Thema: welches Recht gilt, wenn die
Handelnden aus zwei verschiedenen Ländern kommen.
Einmal angenommen, ein privater Käufer kauft von einem
gewerblichen Händler bei eBay.de ein Produkt, das als
„Neuware“ beworben wurde.
…
Ob das in Deutschland gesetzlich anders vorgeschrieben sei,
ist ihm egal, denn er habe sein Geschäft in Großbritannien und
da wäre keine Mindestdauer verankert.
Hallo,
tja, da hat sich der Tommie aber schlecht beraten lassen. Der Aufhänger ist das sog. internationale Privatrecht. Hier liegt keine explizite Rechtswahl vor, weil sich keiner beim Kauf irgendeinen Gedanken gemacht hat und wenn, dann wohl keine übereinstimmenden. Also schaut man in die nationalen Regeln des IPR. Diese finden sich im EGBGB.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/
Nach der Grundregel des Art. 28 wäre das hier GB, aber hier liegt wohl ein Verbrauchergeschäft vor, also Unternehmer verkauft, Verbraucher kauft. Dann wäre Art. 29 EGBGB maßgeblich, wonach das Recht des Verbraucherlandes anwendbar ist.
Ergo: der Tommie, der sich an Verbraucher in D wendet, muss auch D Recht anwenden. Das nur, wenn der Tommie aber explizit Kundenfang im Ausland gemacht hat.
Problematisch ist es hier, dass der Kauf wohl über die Ebay-Plattform abgewickelt wurde. Wenn nun der Tommie sein Angebot auf dem ebay.co.uk Server feilgeboten hat, siehts bitter aus, denn dann ist „dem Vertragsabschluß ein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung in diesem Staat“ nicht vorausgegangen.
Ergo: Wenn der Verbraucher so doof ist und sich in ausländischen Shops rumtreibt, dann muss er auch mit dortigem Recht rechnen. Er wird hier nicht schlechter gestellt, als ein Verbraucher, der nach GB reist und dort im Laden kauft. Er hat sichs selber ausgesucht.
Was nun konkret vorlag muss der Käufer selber entscheiden.
Mfg vom
showbee