Hallo Forum,
nehmen wir an Person B kauft ein Haus. In der Baubeschreibung steht der Vertrag liegt der Verdingungsordnung für Bauleistungen, VOB neueste Fassung, zugrunde.
Der Bau des Hauses wurde im August begonnen und soll im Juli 2007 fertig sein. Stimmt es, dass die neueste Auflage der VOB erst im November 2006 rausgekommen ist und daher beim Vertrag die VOB von 2002 zugrunde gelegt wird? Oder muss, weil das Haus er 2007 fertig wird die VOB von 2006 gelten?
Danke.