Verdingungsordnung für Bauleistungen

Hallo Forum,

nehmen wir an Person B kauft ein Haus. In der Baubeschreibung steht der Vertrag liegt der Verdingungsordnung für Bauleistungen, VOB neueste Fassung, zugrunde.
Der Bau des Hauses wurde im August begonnen und soll im Juli 2007 fertig sein. Stimmt es, dass die neueste Auflage der VOB erst im November 2006 rausgekommen ist und daher beim Vertrag die VOB von 2002 zugrunde gelegt wird? Oder muss, weil das Haus er 2007 fertig wird die VOB von 2006 gelten?

Danke.

Hallo,

es gilt die Version VOB bei Vertragsunterzeichnung.

aber auf Grund Deiner Fragestellung nehme ich an, des der Käufer ein Verbraucher ist. Somit ist die VOB sowieso in der geltenden Fassung im vollen Text dem den Käufer durch den Verkäufer auszuhändigenden, damit sie ihre Gültigkeit hat.

Christian

Danke Christian,

das ist sehr interessant. Du hast richtige kombiniert, Person B muss sich also um den Text kümmern, bzw. nachfragen.

Danke