Hallo,
wenn durch bestimmte Gesetze immer wieder unschuldige Menschen zu Schaden und ums Leben kommen, wie können die verantwortlichen Gesetzgeber bestraft werden?
Danke
Borat
Hallo
Hallo,
wenn durch bestimmte Gesetze immer wieder unschuldige Menschen
zu Schaden und ums Leben kommen, wie können die
verantwortlichen Gesetzgeber bestraft werden?
mir ist bisher noch nicht zu Ohren gekommen, dass der Gesetzgeber sich selbst Sanktionen in Aussicht stellt, wenn die Gesetze schlicht und ergreifend Schrott sind.
Aja doch: Du kannst gegen den Staat klagen, wenn du viel Geld hast und dazu gute Nerven. 95% aller Fälle werden verloren, 3% enden mit Vergleich, 2% werden gewonnen, wobei der Schadenersatz eine ganz andere Sache ist. Hat mal ein Verwaltungsrechtler aus Hamburg bei Escher gesagt
Bitte
Danke
Borat
LG
Mikesch
Hallo
wenn durch bestimmte Gesetze immer wieder unschuldige Menschen
zu Schaden und ums Leben kommen, wie können die
verantwortlichen Gesetzgeber bestraft werden?mir ist bisher noch nicht zu Ohren gekommen, dass der
Gesetzgeber sich selbst Sanktionen in Aussicht stellt, wenn
die Gesetze schlicht und ergreifend Schrott sind.
Ich habe von Bestrafung der Gesetzgeber wegen Schrottgesetzen bisher nur durch ausländische Mächte gehört, die das Land dann später erobert hatten.
Eigentlich wurden die dann auch nicht direkt wegen ihrer Schrott-Gesetzgebung verurteilt (die auch nicht so direkt von ihnen stammte, sie hatten sie aber z. T. mit unterschrieben), sondern eher dafür, dass sie sich an ihre eigenen Schrottgesetze gehalten haben.
Viele Grüße
Simsy
wenn durch bestimmte Gesetze immer wieder unschuldige Menschen
zu Schaden und ums Leben kommen,
also das ein § jmd jemals umgebracht hätte wäre mir gänzlich neu.
wie können die
verantwortlichen Gesetzgeber bestraft werden?
gesetze, die den ganzen bundestag etc. hinter gitter bringen könnten enthält das StGB nicht
man kann den gesetzgeber nicht strafrechtlich für das fehlverhalten des einzelnen bürgers/ beamten verantwortlich machen. bestenfalls kann der staat für die falsche durchsetzung von gesetzen durch seine „mitarbeiter“ verantwortlich gemacht werden (schadensersatz). aber dann wird der „gesetzgeber“ nicht bestraft.
das gg enthält gewisse schutzpflichten. man hat das recht die erfüllung dieser vom gesetzgeber einzufordern.
also das ein § jmd jemals umgebracht hätte wäre mir gänzlich
neu.
gesetze, die den ganzen bundestag etc. hinter gitter bringen
könnten enthält das StGB nicht
Die derzeitige Gesetzgebung erlaubt es jedem Straftäter auf Freigang Leute umzubringen. Dass dabei Abgeordnete des Bundestages nicht darunter sind, ist nur auf besondere Schutzbestimmungen für gewisse Personengruppen zurückzuführen. Der Fall Zypries zeigt, dass die Justizministerin Sympathien für Straftäter zeigt, weil Politiker keine Sanktionen erwarten müssen.
Die derzeitige Gesetzgebung erlaubt es jedem Straftäter auf
Freigang Leute umzubringen.
Du meinst wahrscheinlich das neue Gesetz, wonach Freigänger für keinerlei Straftaten mehr verurteilt werden können. Ich kann dich beruhigen, das ist noch nicht beschlossen, es wird noch geändert werden. Dann wird dein Satz wie folgt lauten:
„Die derzeitige Gesetzgebung erlaubt es jedem,
Straftäter oder nicht, auf Freigang oder jedem
sonstigen Gang, Leute umzubringen.“
Die derzeitige Gesetzgebung erlaubt es jedem Straftäter auf
Freigang Leute umzubringen.
das ist nicht richtig. mord und totschlag etc. sind auch dann strafbar, wenn der täter ein häftling auf freigang ist.
das ist nicht richtig. mord und totschlag etc. sind auch dann
strafbar, wenn der täter ein häftling auf freigang ist.
Ich glaube, du verstehst den Fragesteller einfach nicht richtig. Formal-juristisch ist das schon richtig, was du schreibst, aber unser Freund will einfach mal ein bisschen Stammtischniveau ins Forum bringen und meckert über die zu laschen Gesetze.
Levay
Firlefranz was here
Hallo.
Du bist noch relativ neu hier und begehst daher den verzeihlichen Fehler, über eines der Stöckchen zu springen, die unser allseits beliebter Gelegenheitstroll FJW - der übrigens mehr Nicknames hat/hatte, als eine ehrliche Ziege Ködel kacken kann - hier so gern hochhält. Gelegenheitstroll deswegen, weil er durchaus auch Phasen hat, in denen er vernünftig fragt bzw. antwortet. Der innere Zusammenhang zwischen Firlefranzität und sonstigen Parametern (drogeninduziert? Mondphase? Blähungen?) ist m.W. noch nicht vollständig erforscht. Meine Empfehlung lautet zu diesem User : Im Zweifelsfalle gar nicht ignorieren.
Gruß Eillicht zu Vensre
Egal wie der Postende sich nennt, wenn die Mailadresse [email protected] dahinter steckt am besten einfach weiterklicken und in anderen Threads lesen. Dessen Gesülze ist nur ein Fur* wert!
Haftung für legislatives Unrecht
Hallo!
wenn durch bestimmte Gesetze immer wieder unschuldige Menschen
zu Schaden und ums Leben kommen, wie können die
verantwortlichen Gesetzgeber bestraft werden?
Ich will es ausnahmsweise wagen, auf Deine provokante Frage zu antworten. Die Antwort lautet kurz: Gar nicht - natürlich nicht, warum denn auch?
Wenn der Gesetzgeber zulässt, durch gewisse Regelungen im Strafvollzugsgesetz Inhaftierten Freigang zu gewähren, so ist es deswegen noch nicht gleich der Gesetzgeber (der eine strafrechtliche Verantwortung sowieso nicht übernehmen kann, weil sich nur Mneschen strafrechtlich relevant verhalten können und der Deutsche Bundestag kein Mensch ist), sondern immer noch der Täter, der die Verantwortung für seine Tat übernehmen muss. Einen Teil der Verantwortung kann man u.U. bei den verantwortlichen Beamten sehen, die den Freigang gewähren - beim Gesetzgeber jedoch auf keinen Fall.
Wenn man an einen Amtshaftungsanspruch denken will, so gilt da, das ist ziemlich ausgetreten, dass die Gesetzgebung keine drittbezogene Amtspflicht ist, so dass eine Haftung für legislatives Unrecht, das ich im Strafvollzugsgesetz sowieso nicht erblicken könnte, grundsätzlich nicht in Betracht kommt.
Und noch etwas ganz allgemeines: Wenn ich morgen auf die Idee komme, am Zebrastreifen eine Oma umzufahren, weil sie komisch guckt, trägt dann der Tüv-Prüfer die Verantwortung? Der Verordnungsgeber der FeV? Oder trage ich die Verantwortung und sonst niemand?
Gruß,
Florian.
Hallo!
Ich will es ausnahmsweise wagen, auf Deine provokante Frage zu
antworten. Die Antwort lautet kurz: Gar nicht - natürlich
nicht, warum denn auch?
Da hast du zwar Recht, ich möchte dir aber zum Teil trotzdem widersprechen. Es gibt nämlich schon einen Fall der Haftung, nämlich den der Staatshaftung wegen Verstoßes gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Funktionell wird da aber die Legislative nicht selbstständig so ganz als Legislativorgan tätig, da sie ja Gemeinschaftsrecht umsetzt.
Gruß
Tom