Hallo liebe Juristen,
ich brauche dringend eure Hilfe…
Innerhalb welcher Frist kann von einem unterzeichneten Mietvertrag zurückgetreten werden - gesetzliche Grundlagen?
Hintergrundinformation: Am 21.09.00 wurde ein Mietvertrag unterzeichnet, der einen Mietpreis von DM 11,00/qm vorsieht. Der Vermieter drängte auf die Unterzeichnung noch vor der Wohnungsabnahme mit der Begründung, dass es noch mehrere Interessenten gäbe. Zwischenzeitlich stellte sich heraus, dass der Vormieter nur DM 10,00/qm gezahlt hat. Aufgrund der Nutzung durch den Vormieter sind deutliche abnutzungsspuren sichtbar, die eine Erhöhung des Mietpreises eigentlich nicht rechtfertigen. Das neue Mietverhältnis soll gemäß Vertrag am 15.11.00 beginnen.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
ein Mietvertrag kann nur durch ordentliche Kündigung beendet werden. Wenn der Vermieter eine neue Miethöhe festsetzt, kannst Du nichts machen, wenn die Erhöhung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Die Spuren des Vormieters werden wahrscheinlich bis zu Deinem Einzug entweder vom Mieter oder den Vermieter beseitigt werden.
Dabei kommt es auf den Mietvertrag an. Übernimmst Du die Wohnung unrenoviert, liegt es an Dir. Wenn Du die Wohnung Renoviert übernimmst, übernimmt es entweder der jetzige Mieter oder der Vermieter.