Verwarnungsgelder an Kurierdienstfirma! Was tun?

Hallo,

eine Kurierdienstfirma erhält ein Verwarnungsgeld.

Der Kurierfahrer hat im Halteverbot gestanden. Jeweils allerhöchstens fünf Minuten. Die Warnblinkanlage war eingeschaltet. An einer anderen Stelle, ohne groß Zeit zu verlieren, zu parken, war nicht möglich, zumal die Ladezone von anderen Kurieren oder Speditionen besetzt war.

Was kann die Firma tun, damit sie bzw. der Fahrer nicht dieses Verwarnungsgeld bezahlen muss?

Mal angenommen, die Firma teilt dem Ordnungsamt nicht mit, um welchen Fahrer es sich dabei handelt und das Verfahren wird eingestellt, inwieweit ist die Firma dazu verpflichtet das Verwarnungsgeld zu zahlen oder, was durchaus schwierig werden kann, da die Fahrer ständig wechseln, inwieweit ist die Firma verpflichtet dem Amt den Fahrer zu nennen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Marcel

Hallo,

Der Kurierfahrer hat im Halteverbot gestanden. Jeweils
allerhöchstens fünf Minuten. Die Warnblinkanlage war
eingeschaltet. An einer anderen Stelle, ohne groß Zeit zu
verlieren, zu parken, war nicht möglich, zumal die Ladezone
von anderen Kurieren oder Speditionen besetzt war.

wer hält, wo er nicht darf, hält falsch. Halteverbote gibt es meist dort, wo von stehenden Fahrzeugen eine Gefahr ausgeht und diese wird durch die Zeitnot oder Bequemlichkeit des Fahrers nicht aufgewogen.

Gruß,
Christian

jaja, der warnblinker war eingeschaltet - das legitmiert natürlich…

aber kurierdienste haben nunmal keine besonderen rechte im straßenverkehr.

sei nicht traurig, anderen gehts auch so:

http://www.bildercache.de/anzeige/20061122-002600-62…

Hallo,

Der Kurierfahrer hat im Halteverbot gestanden. Jeweils
allerhöchstens fünf Minuten. Die Warnblinkanlage war
eingeschaltet. An einer anderen Stelle, ohne groß Zeit zu
verlieren, zu parken, war nicht möglich, zumal die Ladezone
von anderen Kurieren oder Speditionen besetzt war.

Halteverbot ist Halteverbot, da darf man eigentlich keine Sekunde stehen bleiben (außer natürlich bei Verkehrsstau:smile:). Bei einem Parkverbot wäre vielleicht noch was zu machen gewesen (obwohl es als Parken gilt, sobald der Fahrer das Fahrzeug verlässt).

Was kann die Firma tun, damit sie bzw. der Fahrer nicht dieses
Verwarnungsgeld bezahlen muss?

Ich würde mal schätzen: Nix.

Mal angenommen, die Firma teilt dem Ordnungsamt nicht mit, um
welchen Fahrer es sich dabei handelt und das Verfahren wird
eingestellt, inwieweit ist die Firma dazu verpflichtet das
Verwarnungsgeld zu zahlen

im ruhenden Verkehr gilt meines Wissens die Halterhaftung: Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, wird der Halter zur Kasse gebeten. Da die Fa. Halterin des Fzgs ist, wird sie blechen müssen.

Gruß, Niels

sei nicht traurig,

Ich bin nicht traurig, schließlich ist mir ja nichts passiert.

Gutgelaunt,

Christian

Hallo!

Wenn die Verbotsschilder lesbar waren, könnte die Firma die Nennung des Fahrers verweigern (…nicht bekannt…), müsste aber die Strafe bezahlen.

Persönlicher Kommentar: warum sich aufregen? Wer zu faul ist, 3 Meter zu laufen, muss zahlen. Geht mir selbst oft genug so.
Außerdem können die Städte und Kommunen über die Bußgelder den Rückbau weiterer Parkplätze betrieben und dann scheinheilige Feinstaubdiskussionen führen…

Grüße,

Mathias

eine Kurierdienstfirma erhält ein Verwarnungsgeld.

Der Kurierfahrer hat im Halteverbot gestanden. Jeweils
allerhöchstens fünf Minuten. Die Warnblinkanlage war
eingeschaltet. An einer anderen Stelle, ohne groß Zeit zu
verlieren, zu parken, war nicht möglich, zumal die Ladezone
von anderen Kurieren oder Speditionen besetzt war.

Was kann die Firma tun, damit sie bzw. der Fahrer nicht dieses
Verwarnungsgeld bezahlen muss?

Mal angenommen, die Firma teilt dem Ordnungsamt nicht mit, um
welchen Fahrer es sich dabei handelt und das Verfahren wird
eingestellt, inwieweit ist die Firma dazu verpflichtet das
Verwarnungsgeld zu zahlen oder, was durchaus schwierig werden
kann, da die Fahrer ständig wechseln, inwieweit ist die Firma
verpflichtet dem Amt den Fahrer zu nennen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Marcel

Hallo!

was durchaus schwierig werden
kann, da die Fahrer ständig wechseln, inwieweit ist die Firma
verpflichtet dem Amt den Fahrer zu nennen?

Was nicht geht, geht nicht, man müßte aber damit rechnen eine
Auflage zu bekommen für alle Fahrzeuge demnächst ein lückenloses
Fahrtenbuch zu führen!

Gruß
Stefan

Hallo Marcel,

das Verwarngeld muss in jedem Fall gezahlt werden, weil gegen geltendes Recht verstossen wurde. Herausreden koennte man sich vielleicht mit einem Motorschaden, der aber nachgewisen werden muss.

Mit der Zahlung hat der eigentliche Fahrer erstmal nichts zu tun. Dies wird der Firma in Rechnung gestellt bei der er beschaefftigt ist. Diese kann im Nachhinein hoechstens den Betrag vom Lohn den Fahrers abziehen.

Viele Gruesse aus Auckland/Neuseeland

Eric Zaschke

Hallo,

Der Kurierfahrer hat im Halteverbot gestanden. Jeweils
allerhöchstens fünf Minuten.

das sind nun mal allerhöchstens fünf Minuten zu viel.

Die Warnblinkanlage war
eingeschaltet.

Und?!

An einer anderen Stelle, ohne groß Zeit zu
verlieren, zu parken, war nicht möglich, zumal die Ladezone
von anderen Kurieren oder Speditionen besetzt war.

Das wäre dann persönliches Pech.

Was kann die Firma tun, damit sie bzw. der Fahrer nicht dieses
Verwarnungsgeld bezahlen muss?

Einen Anwalt beauftragen, der dann , nach verlorenem Prozess deutlich teurer kommt.

Mal angenommen, die Firma teilt dem Ordnungsamt nicht mit, um
welchen Fahrer es sich dabei handelt und das Verfahren wird
eingestellt, inwieweit ist die Firma dazu verpflichtet das
Verwarnungsgeld zu zahlen oder, was durchaus schwierig werden
kann, da die Fahrer ständig wechseln, inwieweit ist die Firma
verpflichtet dem Amt den Fahrer zu nennen?

Das läßt sich das Ordnungsamt vielleicht zweimal gefallen, aber spätestens beim dritten mal kriegt die Firma wohl die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. Wenn das nicht sehr ordentlich geführt wird, kriegt der Halter schnell Unannehmlichkeiten (um es mal vorsichtig zu sagen).

Gandalf

Hallo,

Das läßt sich das Ordnungsamt vielleicht zweimal gefallen,
aber spätestens beim dritten mal kriegt die Firma wohl die
Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. Wenn das nicht sehr
ordentlich geführt wird, kriegt der Halter schnell
Unannehmlichkeiten (um es mal vorsichtig zu sagen).

ganz so schlimm ist es nun auch wieder nicht. Was das Ordnungsamt sehen will ist Geld. Wenn der Halter das bezahlt interessiert das OA der Absteller (Fahrer kann man ja nicht sagen) des Wagens nicht. Das OA wird sich vermutlich auch nicht die Mühe machen, einen „Fahrer“ zu ermitteln, da im ruhenden Verkehr die Halterhaftung gilt, die Firma also das Bußgeld zahlen muss.

Gruß, Niels