Falschparker - 'Tatort' kleine Gemeinde am Bahnhof
Von: , Frage gestellt am Di, 21. Nov 2006
Hallo,
Fahrerin A hat ihren PKW auf einem Grünstreifen neben der Straße (also in Fahrtrichtung, aber auf dem Rasen und vor einem Grundstück)abgestellt. Es galt laut Parkvorschrift Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen)neben dem Fahrzeug der Fahrerin A stand auch ein Fahrzeug auf der Straße. Es ist kein Gehweg vorhanden.
Folgende Ordnungswidrigkeit wurde laut "Straf"-Zettel festgestellt: §2(1) StVo = 5 Euro.
Ist dies Ornungswidrigkeit so richtig begründet?
Viele Grüße
Susanne
