Falschparker - 'Tatort' kleine Gemeinde am Bahnhof

Hallo,

Fahrerin A hat ihren PKW auf einem Grünstreifen neben der Straße (also in Fahrtrichtung, aber auf dem Rasen und vor einem Grundstück)abgestellt. Es galt laut Parkvorschrift Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen)neben dem Fahrzeug der Fahrerin A stand auch ein Fahrzeug auf der Straße. Es ist kein Gehweg vorhanden.
Folgende Ordnungswidrigkeit wurde laut „Straf“-Zettel festgestellt: §2(1) StVo = 5 Euro.
Ist dies Ornungswidrigkeit so richtig begründet?

Viele Grüße

Susanne

Hi
Wenn kein Gehweg vorhanden ist, darf auch dort nicht geparkt werden.
bei 5 EUR würd’ ich keinen Aufstand machen, zumal ja ein Fehler vorliegt.

Gruß
HaWeThie

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