Falschparker - 'Tatort' kleine Gemeinde am Bahnhof

Von: , Frage gestellt am Di, 21. Nov 2006

Hallo,

Fahrerin A hat ihren PKW auf einem Grünstreifen neben der Straße (also in Fahrtrichtung, aber auf dem Rasen und vor einem Grundstück)abgestellt. Es galt laut Parkvorschrift Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen)neben dem Fahrzeug der Fahrerin A stand auch ein Fahrzeug auf der Straße. Es ist kein Gehweg vorhanden.
Folgende Ordnungswidrigkeit wurde laut "Straf"-Zettel festgestellt: §2(1) StVo = 5 Euro.
Ist dies Ornungswidrigkeit so richtig begründet?

Viele Grüße

Susanne

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Falschparker - 'Tatort' kleine Gemeinde am Bah

    Hi
    Wenn kein Gehweg vorhanden ist, darf auch dort nicht geparkt werden.
    bei 5 EUR würd' ich keinen Aufstand machen, zumal ja ein Fehler vorliegt.

    Gruß
    HaWeThie [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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