Hallo zusammen,
folgende Annahme :
Eine Person nimmt Bestellungen für Mülltonnen von Bekannten und Freunden an. Die Person kauft aufgrund dieser Sammelbestellung (ca 50 Stck) die Tonnen bei einer Firma (mit Rechnung) und verkauft Sie für den gleichen Preis weiter.
Die Käufer erhalten eine Kopie der Rechnung als Beleg.
Kann dem der die Tonnen bestellt, abholt und weitergibt durch das Finanzamt oder andere Behörden Ärger entstehen?
Nach meiner Meinung nach wären zum Beispiel dann auch Sammelbestellungen (z.Bsp. Heizöl/Flüssiggas für mehrere Häuser, etc.)
kritisch zu sehen.
Viele Grüße
und danke für die Antworten im voraus.
Jörg