Hallo,
angenommen jemand kauft ein Computerbauteil (unter 100 Euro) bei jemandem über das Internet ein. Der Verkäufe hat kein Ladengeschäft.
Nun ist der gekaufte Artikel nahc kurzer Zeit defekt und der Käufe möchte ihn reklamieren.
Er weist den Verkäufer per Brief auf der Reklamation hin, und bittet die weiteren Schritte abzuklären. Der Verkäufer ignoriert den Käufer aber schlicht. Der Kunde entschließt sich darauf hin den Brief (Reklamationschreiben + Rechung) per einschreiben zu schicken. Die Post versichert der Brief sei in empfang genommen worden. Der Verkäufer ignoriert den Kunden aber weiter eisern.
Was kann der Käufer noch tun? Vor Gericht zu ziehen wäre bei einem so geringen Streitwert doch sicherlich nicht der beste weg oder?
Gruß
Jonny
Juhu!
kann der Käufer noch tun? Vor Gericht zu ziehen wäre bei
einem so geringen Streitwert doch sicherlich nicht der beste
weg oder?
Und weil der Verkäufer ganz genau weiß, dass diese Einstellung weit verbreitet ist, sieht er auch nicht den Hauch einer Notwendigkeit, auf Briefe zu reagieren.
Hallo,
ich finde nicht das die Sache so einfach ist.
Kann Kunde auch nachweisen von besagtem Käufer die ware gekauft zu haben ? War das ein Privatverkauf oder handelt Veräufer Gewerblich ? Falls Verkäufer Privat handelt, hat der Verkäufer Gewährleistung etc. beim Kauf ausgeschlossen ?
Wenn Verkäufer keine Internetseite hat, wo und wie kam es zum Kauf, Ebay ?
Grus.
Hallo,
und danke für die bisherigen Antworten!
Kann Kunde auch nachweisen von besagtem Käufer die ware
gekauft zu haben ?
Kunde hat Rechnung mit ausgewiesener Mwst.
War das ein Privatverkauf oder handelt Veräufer Gewerblich ?
Gewerblich.
Wenn Verkäufer keine Internetseite hat, wo und wie kam es zum
Kauf, Ebay ?
Verkäufer hat Internetseite über die der Kauf abgewickelt wurde.
Hallo!
Und weil der Verkäufer ganz genau weiß, dass diese Einstellung
weit verbreitet ist, sieht er auch nicht den Hauch einer
Notwendigkeit, auf Briefe zu reagieren.
Ist die Meinung denn so grundsätzlich falsch? was ist daran richtig,
und was hat sich die „Breite Masse“ da mal wieder einreden lassen?
Gruß
Jonny
Ist die Meinung denn so grundsätzlich falsch?
Die Meinung ist nicht falsch oder richtig. Aber es ist eben so, dass viele Menschen bei kleinen Beträgen kein Gericht bemühen wollen - und dann sieht sich der andere eben oft auch nicht genötigt, seinen Pflichten zu entsprechen.
Aber entschuldige - wieso hat sich die Masse da was einreden lassen? Wer sagt denn, dass man bitte nicht für kleine Beträge klagen dürfe?
Levay
Hallo Leavy,
Die Meinung ist nicht falsch oder richtig. Aber es ist eben
so, dass viele Menschen bei kleinen Beträgen kein Gericht
bemühen wollen - und dann sieht sich der andere eben oft auch
nicht genötigt, seinen Pflichten zu entsprechen.
Sorry, so wollte ich das gar nicht ausdrücken. Ich formuliere es mal um in eine konkrete frage: Kann seiten der Staadswaltschaft / des Gerichts gesagt werden: „das lassen wir wegen Geringfügigkeit sein, deswegen einen Prozess zu gestalten“?
Aber entschuldige - wieso hat sich die Masse da was einreden
lassen? Wer sagt denn, dass man bitte nicht für kleine Beträge
klagen dürfe?
Wieder falsch ausgedrückt. Was ich meinte ist das sich viele (wie mein vorredner sagte) der meineung sind das sich das ganze wegen des „geringen“ betrages nicht lohnt. Leider hat diese Meinung ja eine breite Masse scheinbar. Und irgendwo hat man diese Meinung ja her. Bei mir war es so das ich es irgendwo aufgeschnappt habe, und ich es mir so im endeffekt „einreden“ habe lassen.
Hoffe das war verständlicher 
Gruß
Jonny
Grundsätzlich …
… muss jemand, der nicht in ein Fachgeschäft mit Beratung und echten Kontaktpersonen geht, weil er sich Geld sparen will, bei Internetkäufen mit einem höheren Risiko rechnen.
Da aber oft die Preise gewaltig auseinanderklaffen, macht ja das Internet grundsätzlich Sinn. Entscheidet sich aber im Einzelfall. Bücher und CD sind wohl relativ risikoarm zu erwerben.
Bei technischen Produkten sollte man sich vielleicht die Mühe machen, im Internet oder in Zeitschriften vorher die Reputation von einzelnen Versendern abzuchecken. Wie ist die Lieferzeit? Wie reagieren die auf Reklamationen? Usw. Da gibt es seriöse und windige Internet-Anbieter.
Wer Geld sparen will, muss sicher etwas Zeit investieren!
Gruß, Dietmar
Ich formuliere
es mal um in eine konkrete frage: Kann seiten der
Staadswaltschaft / des Gerichts gesagt werden: „das lassen wir
wegen Geringfügigkeit sein, deswegen einen Prozess zu
gestalten“?
Der Staatsanwalt schon, aber der ist nur für Strafrecht zuständig. Vorliegend geht es ja ums Zivilrecht. Und geklagt werden kann auch wegen eines Cents. Sogar wegen eines halben: Jedenfalls früher, denn da wurde mal ein Prozess um einen Pfennig geführt.
Levay
Was mag dein Beitrag nur mit der Frage zu tun haben?
Es rätselt:
Levay