also ungeachtet meiner Fans hier mal eine Frage in die Runde geworfen, ist jetzt leider nichts konkretes aber ich denk mal es ist ne Diskussion wert oder? Klingt zumindestens ganz interessant… also:
Subjekt ist Opfer einer Hausdurchsuchung geworden. Dabei werden diverse Dinge beschlagnahmt, illegale Waffen, Raubkopien, PC und Handy beispielsweise.
Wie sieht das jetzt mit der Herausgabe aus? Die Waffen und Raubkopien wird er wohl nie mehr wiedersehen, bei den beiden anderen aber… Gibt da so ein paar Entscheidungen, dass zum Beispiel ein PC nach 5 Tagen herausgegeben werden muss bzw. es nicht angemessen ist wenn dieser laenger einbehalten wird. Die anderen sagen wiederum, das es nicht ausreichend ist nur die Daten zu sichern und von daher der ganze Rechner einbehalten werden muss, bzw. wenigstens die Festplatten.
Und wenn jetzt der Durchsuchte ein Geschaeftsmann ist und gespeicherte Daten benoetigt bzw. einfach keine neue Hardware anschaffen kann?
Wie sieht das jetzt mit der Herausgabe aus? Die Waffen und
Raubkopien wird er wohl nie mehr wiedersehen
So sieht es aus
bei den beiden
anderen aber… Gibt da so ein paar Entscheidungen, dass zum
Beispiel ein PC nach 5 Tagen herausgegeben werden muss bzw. es
nicht angemessen ist wenn dieser laenger einbehalten wird. Die
anderen sagen wiederum, das es nicht ausreichend ist nur die
Daten zu sichern und von daher der ganze Rechner einbehalten
werden muss, bzw. wenigstens die Festplatten.
Und wenn jetzt der Durchsuchte ein Geschaeftsmann ist und
gespeicherte Daten benoetigt bzw. einfach keine neue Hardware
anschaffen kann?
Es sind grundsätzlich zwei Dige zu unterscheiden. Einmal die Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren und andererseits eine ggf. verfügte Einziehung im Rahmen einer Verurteilung. Was den ersten Punkt angeht, so kann ein in solchen Sachen erfahrener Anwalt sicherlich im Beschwerdewege nach einiger Zeit (fünf Tage sind allerdings da wohl eher illusorisch) darlegen, dass die für das Ermittlungsergebnis interessanten Daten auch gesichert und ohne die Originalanlage auswertbar sind, nach hierzu angemessener Zeit also die Beschlagnahme aufzuheben wären. Gerade wenn auf dem Gerät auch Geschäftsdaten eines Selbständigen sind, kann man hiermit üblicherweise durchdringen, und ich habe es selbst auch schon so geschafft.
Was einem aber wie gesagt drohen kann ist für den Fall der Verurteilung die Einziehung der Tatmittel, und dann wird man zwar seine Daten zurückerhalten, der PC selbst steht aber trotzdem in Zukunft bei irgendeiner Polizeidienststelle, der StA, einem Gericht, oder wird zu Geld für die Staatskasse gemacht.