Folgendes fiktives Szenario:
Patient A hat tierische Zahnschmerzen, es hat aber aufgrund der Uhrzeit (später Nachmittag) nur noch ein Zahnarzt offen. Also geht er dorthin. Am nächsten Tag geht Patient A zum Zahnarzt, wo er schon länger in Behandlung is, muss dort aber wiederum 10 € zahlen, da der erstere Zahnarzt dem Patienten A eine Überweisung verweigert hat. Ist dieses Verhalten des ersten ZA rechtens? Dass der 2. ZA nich nur die Quittung sehen will, is schon klar, aber darf sich der erste ZA weigern, dem Patienten eine Überweisung zum eigentlichen ZA von A zu geben?
ersten ZA rechtens? Dass der 2. ZA nich nur die Quittung sehen
will, is schon klar,
Unter Umstaenden braucht er aber nicht mehr. Wobei ich da von drei Zahnaerzten zwei Meinungen habe: Brauche nur Quittung oder brauche Quittung mit Vermerk „Notfall“.
Besonderheit ist auch wenn der Notfall-Zahnarzt die Vertretung des Hauszahnarztes uebernimmt, dann muss man i.d.R. nicht noch einmal zahlen.
aber darf sich der erste ZA weigern, dem Patienten eine Überweisung zum eigentlichen ZA von A zu geben?
Ja, das darf er. Grundsaetzlich darf ein Zahnarzt nur zum Oral-/Gesichtschirurgen oder Kieferorthopaeden ueberweisen. Allerdings darf er auch zu einem Kollegen ueberweisen, wenn es aufgrund der Umstaende z.B. wegen Umzugs oder Vertrauensbruch angezeigt ist.
Ich bin mir aber fast sicher es findet sich eine nette Arzthelferin die es Dir richtig(er) beantworten kann
Hallo,
eine Überweisung von Zahnarzt zu Zahnarzt geht nicht und gibt es nicht.
Deshalb ist grundsätzlich auch die 10,00 € „Maut“ zu zahlen.
Auch bei einer Notfallbehandlung (Zahnarzt) ist diese Gebühr (leider)
erneut fällig.
Gruss
Czauderna
Deshalb ist grundsätzlich auch die 10,00 € „Maut“ zu zahlen.
Auch bei einer Notfallbehandlung (Zahnarzt) ist diese Gebühr
(leider)
erneut fällig.
Die Eintrittsgebühr für eine zahnärztliche Notfallbehandlung beim diensthabenden Dentisten ist nur einmal im Quartal zu bezahlen. Muss im gleichen Quartal wieder die Notfallsprechstunde eines diensthabenden Zahnarztes (egal ob es nun der gleiche Zahnarzt oder ein ganz anderer ist) aufgesucht werden, so reicht die Quittung über die 10 Euro des ersten Notfalls.
Hallo Tinchen,
es wäre schön für die Patienten wenn ich falsch liegen würde -
ich werde mich schlau machen (habe heute Urlaub) und melde mich dann
wieder.
Gruss
Czauderna
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
also, ich hab mich schlau gemacht - Du hast recht und auch wieder
nicht.
Wenn man im Quartal bereits den ärztlichen Notfalldienst in Anspruch
genommen hat und über eine spezielle Notfall-Quittung verfügt, muss
man bei erneuter Inaspruchenahme eines ärztlichen Notfalldienstes im gleichen Quartal die 10,00 € nicht mehr zahlen. Bei „planbaren“ Notfällen (ja, so etwas gibt es) gilt diese Regelung nicht. Dass diese Regelkung, die übrigens erst seit 01.07.2006 bundesweit gilt, auch für die zahnärztliche Versorgung zutrifft, konnte ich leider nicht finden - wäre also für einen entsprechenden Hinweis dankbar.
Gruss
Czauderna