Haftungsauschluß bei Bauschäden durch Handwerker

Hi,

inwieweit kann ein Handwerker (Annahme: Elektriker) die Haftung für durch seine Arbeiten verursachte Schäden am Bau (exclusive Elektrik) ausschließen?

Folgender fiktiver Fall:

Die Elektrik in einem denkmalgeschützten (Treppen-)Haus soll erneuert werden. Dafür müßte von oben bis unten ein Schlitz geklopft werden. Angenommen der Elektriker bestünde darauf, daß die Abdeckung der Holztreppe (denkmalgeschützt) durch die Wohnungsbesitzer geschieht. Die sei wegen der Haftung, falls an der Treppe was kaputt ginge und sie (die Elektriker) wären dann nicht dafür verantwortlich…".
Das Abdeckvlies würde explizit „ohne Montage“ angeboten.
Inwieweit könnte ein Handwerker dier Haftung für verursachte Schäden ausschließen?

Grüße
Hausb

Inwieweit könnte ein Handwerker dier Haftung für verursachte
Schäden ausschließen?

In diesem Falle kann ich eine Haftung des Handwerkers für Arbeiten, die die Wohnungsbesitzer durchführen, nicht erkennen. Der Elektriker kann durchaus die Durchführung von Arbeiten ablehnen, wenn sie ihm zu riskant sind. Dann muß ein Fachhandwerker her, der diese Arbeiten übernimmt (Schreiner, Restaurator), und der für seine Arbeit auch haftet. Wenn man sich diese Kosten sparen will, muß man das selber durchführen und auch die Schäden selber tragen.

Die Hausbewohner wären in dem fiktiven Fall nur für die Abdeckung zuständig. Aufstemmen (Schlitze kloppen) wäre Arbeit des Elektrikers.

Grüße
Hausb

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Die Hausbewohner wären in dem fiktiven Fall nur für die
Abdeckung zuständig. Aufstemmen (Schlitze kloppen) wäre Arbeit
des Elektrikers.

ich verstehe es doch richtig, gerade die fachgerecht angebrachte Abdeckung soll Schäden an der Treppe verhindern.
Und da sagt eben der Elektriker: „Ich habe keine ausreichende Kenntnisse/Erfahrungen um eine Holztreppe fachgerecht abzudecken, deswegen biete ich diese Leistung auch nicht an“ Daran ist nichts auszusetzen.
Interessant wird es, wenn trotzdem Schäden entstehen. Dann dürfen sich die Gutachter streiten, ob die Ursache in einer nicht fachgerechten Abdeckung oder in einer nicht fachgerechten Ausführung der folgenden Arbeiten liegt… Ich würde mir da eher jemanden suchen, der das Gewerk als Ganzes anbietet.

Gruß Stefan

1 „Gefällt mir“