Hallo!
Vielleicht kann mir jemand helfen? Gibt es eine gesetzliche Vorschrift wie lange ein Unternehmen einen Grundbuchauszug aufbewahren muss oder gehört das zur innerbetrieblichen Regelung, also bis Nutzungsende bzw. Verkauf? Hätte gedacht, dass ein Grundbuchauszug eigentlich zu Unterlagen des Anlagevermögens gehört und somit zum Inventar. Da beträgt die Aufbewahrungsfrist mindestens 10 Jahre. Liege ich da richtig?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
mal so ganz pragmatisch gesprochen: Da der Grundbuchauszug ja nur eine Abschrift des öffentlichen Grundbuchs in einem konkreten Moment ist, ist der Auszug einerseits ggf. innerhalb kürzester Zeit veraltet und wertlos, andererseits jederzeit auch wieder problemlos neu (in dann aktueller Form) zu beschaffen. Ich wüsste daher nicht, warum es hierzu Aufbewahrungspflichten geben sollte.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Vielleicht kann mir jemand helfen? Gibt es eine gesetzliche
Vorschrift wie lange ein Unternehmen einen Grundbuchauszug
aufbewahren muss oder gehört das zur innerbetrieblichen
Regelung, also bis Nutzungsende bzw. Verkauf? Hätte gedacht,
dass ein Grundbuchauszug eigentlich zu Unterlagen des
Anlagevermögens gehört und somit zum Inventar. Da beträgt die
Aufbewahrungsfrist mindestens 10 Jahre. Liege ich da richtig?
ich schließe mich meinem Vorredner an: Ein Grundbuchauszug ist kein aufbewahrungspflichtiges Dokument.
Hier eine Übersicht der - lt. Gesetz - aufbewahrungspflichtigen Unterlagen:
http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play…
Gruß,
Christian