Fristlose Künd. bei unber. Anschuldigungen?

Von: , Frage gestellt am Di, 3. Okt 2000

Hallö Ihr`s,

hab wieder einmal eine Frage, speziell an die Österreicher Rechtsexperten hier:

Habe ich als MA die Möglichkeit, meinem Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen, wenn die Geschäftsführung mir versteckt Unterschlagung vorwirft und dies nicht berechtigt ist? Es geht um einen Visa-Beleg, der aufgrund eines Bedienfehlers nicht mit dem Kassenvorgang identisch ist. Hierfür ist das relativ simple betriebseigene Abrechnungssystem verantwortlich, da man hier auch ohne Kassenberechtigung einen Bankomat-Vorgang durchführen kann. (jeder MA hat eine Login-Card, die Kassenberechtigten noch zusätzlich Zugang zum Kassenterminal).

Mein Kollege, der keinen Kassenzugang har, hat fälschlicherweise mit seiner Karte kassiert. Das sollte nicht passieren, ist aber nu mal halt geschehen. Einen Tag später ist mir das passiert, mit der Login-Card meines Kollegen. Das Geld, welches nun vom Kundenkonto abgebucht wird, taucht in meinem Kassenbeleg nicht auf. Kann der Chef hier gleich von Unterschlagung reden, zumal das Geld ja nicht Bar, sondern ber Einzug zur Firma gelangt, ich also gar kein Geld unterschlagen kann.

Danke für Eure Hilfe.

CIAo

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Minuten 1 hilfreich
    Re: Fristlose Künd. bei unber. Anschuldigungen?

    Hallo,

    ich kann Dir leider nur sagen, wie es in Deutschland ist:

    Eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass das Vetrauensverhältnis zwischen AG und AN so sehr zerrüttet ist, dass eine Fortführung des AV nicht zumutbar ist. Dies gilt natürlich für den AG und den AN. Solltest Du unter unberechtigten Verdacht geraten sein, halte ich eine fristlose Kündigung für berechtigt. Ich vermute, dass dies Deinem Chef auch sehr gelegen käme.

    Ich hoffe, dass es in A genauso ist.

    Gruß

    Matthias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 21 Minuten hilfreich
      Fristlose Künd./Anschuldigungen?

      Hallo,

      ich kann Dir leider nur sagen, wie es in Deutschland ist:

      Eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass das
      Vetrauensverhältnis zwischen AG und AN so sehr zerrüttet ist,
      dass eine Fortführung des AV nicht zumutbar ist.
      Das ist es, allerdings nur aus meiner Sicht, nicht von seiten meines Chef`s. Reicht das aus? Dies gilt
      natürlich für den AG und den AN. Solltest Du unter
      unberechtigten Verdacht geraten sein, halte ich eine fristlose
      Kündigung für berechtigt. Ich vermute, dass dies Deinem Chef
      auch sehr gelegen käme.
      Leider nicht. Er zählt wohl nachwievor auf mich.(klar, sonst müsste er ja die Nachtschicht leiten) Er bekommt einfach nicht mit, wie er seine MA`s unter Druck setzt und auch äusserst unfair mit ihnen verfährt.

      Danke und Gruss

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