Gewährleistung bei Flatrate

Hallo, eine ähnliche Frage hatte ich bereits, ich formuliere heute eine genauere:

Angenommen, ein Benutzer hat über den symbolischen Preis von einem Euro eine UMTS-Karte gekauft, mit der er Zugang zum Internet bekommt. Diese ist nach einem halben Jahr defekt. Er sendet sie ein zwecks Reparatur. Allerdings wird diese auch nach knapp vier Wochen nicht ausgeführt, stattdessen werden am Telefon widersprüchliche Informationen über die Reparatur gegeben.

Welche Möglichkeiten hat der Benutzer juristisch, gegen diese Firma vorzugehen? Immerhin bezahlt er bei dem Netzbetreiber ( nicht der Verkäufer) weiter Flatrate-Gebühren und hat keine Möglichkeit, das Internet zu benutzen…

Vielen Dank für die dringend benötigte Antwort,

Frank.

Hi

Aufgrund der Reparatur hat der Kunde einen Reparaturauftrag. Den nimmt der Kunde, reicht ihn als Kopie schriftlich beim Anbieter ein und teilt seinen Standpunkt mit.

Der Anbieter wird mitteilen, dass bei einem defekt der Hardware (Handy,Pc-karte etc) der Monatsgrundpreis weiterläuft weil die SimCard ja funktioniert.

Einzig eine Kulanzmöglichkeit des Anbieters ist hier vorhanden - dieser kann u.U. den Monatsgrundpreis für den nicht genutzten Zeitraum aufgrund der Vorlage des Reparaturauftrages die Grundgebühr erstatten.

Viel Glück