Zählt die Erbschaft eines Hauses nach der Eheschließung auch dann zum „Zugewinn“, wenn im Grundbuch nur der/die Erbe/in eingetragen ist?
Zählt die Erbschaft eines Hauses nach der Eheschließung auch
dann zum „Zugewinn“, wenn im Grundbuch nur der/die Erbe/in
eingetragen ist?
Hallo,
nein, wird gem. § 1374 II BGB nicht beachtet.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1374.html
Mfg vom
showbee
Hallo showbee,
ich hatte den Zugewinn bei Scheidung gemeint. Also: wird diese einseitige persönliche Erbschaft eines Grundstückes, nach der Eheschließung, als gemeinsamer Zugewinn betrachtet?
MfG Ernst
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Zählt die Erbschaft eines Hauses nach der Eheschließung auch
dann zum „Zugewinn“, wenn im Grundbuch nur der/die Erbe/in
eingetragen ist?
…
ich hatte den Zugewinn bei Scheidung gemeint. Also: wird diese
einseitige persönliche Erbschaft eines Grundstückes, nach der
Eheschließung, als gemeinsamer Zugewinn betrachtet?
Hallo,
genau das meint die Regelung!
Gehen wir mal von folgendem einfachen Bsp. aus:
EF-Anfang 0,-
EM-Anfang 0,-
EF Endvermögen 100.000,-
EM Endvermögen 300.000,- (davon 200.000 ererbtes Haus von Mama)
–> Zugewinn EM 300.000, EF 100.000 --> Ausgleich 100.000 wäre der Regelfall!
Nun § 1374 II BGB „Vermögen, das ein Ehegatte …[erbt], wird … dem Anfangsvermögen zugerechnet, …“
Ergo:
EM-Anfang neu 0,- + 200.000,- = 200.000
–>
EF-Anfang 0,-
EM-Anfang 200.000,-
EF Endvermögen 100.000,-
EM Endvermögen 300.000,-
–> Zugewinn EM 100.000, EF 100.000 --> Ausgleich 0,- nach § 1374 II!
Mfg vom
showbee