Ein Käufer kauft über die Autoplattform „Autoscout24.de“ ein gebrauchtes Fahrzeug im Wert von 2600 Euro von einer ebenfalls privaten Person. In der Anzeige steht das, dass Fahrzeug eine Klimaanlage hat. Jetzt, nach ca. 2 Monaten stellte sich in der Autowerkstatt raus das, dass erworbene Fahrzeug keine Klimaanlage hat. Es befindet sich zwar ein Knopf mit Lampe für Klimaanlage im Fahrzeug welche aber ohne Funktion ist da sich keine Klimaanlage im Fahrzeug befindet. Der Verkäufer hat das Fahrzeug aber mit Klima verkauft, dies ist in der Anzeige auch ersichtlich. Muss der Verkäufer das Fahrzeu zurücknehmen, wegen eventueller Täuschung? Was wäre hier möglich, welche Schritte muss der Käufer am besten einleiden ?
privaten Person. In der Anzeige steht das, dass Fahrzeug eine
Klimaanlage hat. Jetzt, nach ca. 2 Monaten stellte sich in der
Der Käufer hat hoffentlich die Anzeige ausgedruckt, damit er die fehlerhafte Angabe belegen kann.
keine Klimaanlage im Fahrzeug befindet. Der Verkäufer hat das
Das kann man an den anderen Bedienteilen für die Lüftung sehen, ob eine Klimaanlage dahinter ist oder nicht.
ersichtlich. Muss der Verkäufer das Fahrzeu zurücknehmen,
wegen eventueller Täuschung? Was wäre hier möglich, welche
Schritte muss der Käufer am besten einleiden ?
Schnellstens zum Anwalt und den aktiv werden lassen. Das hat aber nur dann Sinn, wenn der Käufer beweisen kann dass das Auto mit Klimaanlage angeboten wurde (Ausdruck der Anzeige oder Erwähnung im Kaufvertrag).