Re: Prozesskostenbeihilfe
Hallo,
Prozeßkostenhilfe kann je nach Deiner Einkommenssituation bewilligt werden:
1. für Dich kostenfrei
2. von Dir anteilig zu erstatten
3. von Dir in monatlichen Raten zu erstatten.
Es kommt hier auf Dein Einkommen, Deine Mietkosten, Unterhaltsberechtigte, Schulden, Werte, wie z.B Fahrzeuge, Kontoguthaben, an. Wenn die Entscheidung über die PKW erstmal getroffen ist, kannst Du Dich daran halten. Sollte das Gericht jedoch davon erfahren, daß Dein Einkommen gestiegen ist, oder Du einen hohen Geldbetrag zur Verfügung hast, kann die Bewilligung aufgehoben und neu entschieden werden. Aber wie sollte das Gericht von so etwas Kenntnis erhalten?
Viola
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