Prozesskostenbeihilfe

Von: , Frage gestellt am Di, 3. Okt 2000

Hallo!

Gibt es für Prozesskostenbeihilfe ein Schuldenkonto o.ä.?
Ist die Rückzahlung vom Verdienst abhängig? Muß diese beim Erhalt größerer Summen komplett zurückgezahlt werden?

Danke
Sandra

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
    Re: Prozesskostenbeihilfe

    Hallo!

    Gibt es für Prozesskostenbeihilfe ein Schuldenkonto o.ä.?
    Hmm...Konto würde ich net sagen.... deine Schuld wird halt beim Prozeß notiert und nach einer Weile bekommst du eine nette Zahlungsaufforderung! Ist die Rückzahlung vom Verdienst abhängig?
    Logo...solange du unter einem gewissem Satz liegst mußt du nichts zurückzahlen... Muß diese beim
    Erhalt größerer Summen komplett zurückgezahlt werden?
    Du bekommst bei jeder Zahlungsaufforderung ein Schreiben dabei, wo du deine finanziellen einkommensverhältnisse angeben mußt, falls du nicht bezahlen möchtest!

    Ich habe übrigens von mehreren Anwälten gehört, daß bei geringfügigen Summen vielfach gar nicht "nachgehakt" wird, sodaß du mit etwas Glück nie zurückzahlen mußt, insbesondere wenn du zwischenzeitlich umgezogen bist und die noch deine neue Adresse ermitteln müßten! (ist aber nur "HörenSagen")

    Abgesehen davon ist das Darlehen auch zinsfrei, wenn ich mich Recht erinnere...

    Bernd

  2. Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
    Re: Prozesskostenbeihilfe

    Hallo,

    Prozeßkostenhilfe kann je nach Deiner Einkommenssituation bewilligt werden:

    1. für Dich kostenfrei

    2. von Dir anteilig zu erstatten

    3. von Dir in monatlichen Raten zu erstatten.

    Es kommt hier auf Dein Einkommen, Deine Mietkosten, Unterhaltsberechtigte, Schulden, Werte, wie z.B Fahrzeuge, Kontoguthaben, an. Wenn die Entscheidung über die PKW erstmal getroffen ist, kannst Du Dich daran halten. Sollte das Gericht jedoch davon erfahren, daß Dein Einkommen gestiegen ist, oder Du einen hohen Geldbetrag zur Verfügung hast, kann die Bewilligung aufgehoben und neu entschieden werden. Aber wie sollte das Gericht von so etwas Kenntnis erhalten?

    Viola [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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