Schulden der Mutter

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Schulden der Eltern.
Eine Schwiegermutter ist jetzt in einem Pflegeheim untergebracht, da bei sie nicht mehr allein für sich Sorgen kann und ihr 3ter Sohn arbeitslos und Alkoholkrank ist.
Nun ist der 2te Sohn(hat selbst Familie mit 4 Kindern und Darlehen auf ein Haus)als Betreuer eingeplant.Keiner der restlichen Söhne die allesamt in der gleichen Ortschaft wohnen haben sich jemanls richtig um die mutter gekümmert. Da für das Heim einen Rentennachweis gesucht werden mußte(weil sie selbst mit ihrer kleinen Rente nicht dafür aufkommen kann und der Sozailträger evt. einspringen soll), sind Inkassoschreiben adressiert an die Mutter gefunden worden,die sehr aktuell sind. Diese 3 Schreiben belaufen sich z Zt auf ca 5000€ Schuld. Nun meine Frage. Muß die Mutter(die nicht zahlungsfähig und dement ist)selbst dafür aufkommen oder nun der Sohn der die Betreuung übernimmt?Können die anderen, nichtverheirateten Söhne Klagen, da sie ja jetzt evt. vom Sozialamt zur Zahlung gebeten werden, widerspruch gegen den Heimaufenthalt einlegen?Einer möchte dies nämlich nicht ,kann ihr aber auch nicht die Pflege geben die sie als Demente Person braucht.
Danke schonmal im voraus

Hallo,

wie kommst Du darauf, dass ein Betreuer die Schulden seiner Betreuten zu zahlen hätte? Dann würde es wohl kaum noch Betreuer geben.

Was die vom Betreuer angestrebte Maßnahme der Heimunterbringung angeht, so sollte er diese mit dem Vormundschaftsgericht abstimmen. Er braucht hierfür ohnehin das Personenaufenthaltsbestimmungsrecht. Dann hat er hier nichts zu befürchten. Und wenn er einen Sozialhilfeantrag stellt/stellen muss, und der Sozialleistungsträger dann die Kinder in Anspruch nimmt, ist dies auch nicht das Problem des Betreuers. Die ggf. in Anspruch zu nehmenden Kinder müssen sich dann eben mit dem Leistungsträger auseinander setzen.

Gruß vom Wiz

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