Wer kennt guten Vermittl. für Frankreich Insolvenz

Hallo allerseits,

ich habe vor kurzem von den Möglichkeiten der französischen Insolvenz gelesen, wonach man nach lediglich ca. 2 Jahren von den Restschulden befreit ist. Da ich stark daran interessiert bin, suche ich einen guten, und möglichst nicht zu teuren Vermittler / Dienstleister für die Unterstützung bei der Durchführung der französischen Insolvenz.

Wer kann mir weiterhelfen?

Mit vielem Dank im voraus
lord-steven

Hallo!

… Dienstleister für die Unterstützung bei der Durchführung der
französischen Insolvenz.

Ganz naiv nachgefragt: Könnte es sein, daß in Deutschland deutsches Recht Anwendung findet? Oder kann man sich für Steuersachen, Geschwindigkeitsübertretungen, Vaterschaftsklagen, Insolvenzen etc. jeweils ein Land mit den jeweils günstigsten Regelungen und Tarifen ausgucken?

Gruß
Wolfgang

@ Wolfgang

nach meiner noch recht kurzen Webrecherche funktioniert das sehr wohl.
Z. B. unter: http://www.frankreich-insolvenz.de/ kann man nachlesen:

Droht private Insolvenz?
Restschuldbefreiung in 12-18 Monaten möglich!

Restschuldbefreiung nach EU-Recht in Deutschland anerkannt!

–> hier gibts u. a. nen Hinweise auf "BGH-Urteil vom 18. 9. 2001,
mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. "

Grüße, lord-steven

Hallo,

glaubst du wirklich, dass so jemand etwas anderes will als deine Vorauszahlung (für ein paar wertlose Tipps).

Wenn Du wirklich von deinen Schulden loskommen willst, solltest du eine Schuldnerberatung aufsuchen und zusammen mit denen hier dienen Antrag stellen. Und in Zukunft keine Schulden mehr machen.

Gruß

Peter

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Hallo!

"BGH-Urteil vom 18.
9. 2001,
mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. "

Ja nur dass die dort das Urteil offensichtlich absichtlich missverstehen. In diesem Beschluss steht nämlich ausdrücklich drinnen, dass es nicht zulässig wäre, rechtsmissbräuchlich in Frankreich ein Insolvenzverfahren anzustrengen. Die Anerkennung ist zwingend in der Europäischen InsolvenzVO vorgesehen und im gegenständlichen Fall lag nach den Feststellungen gerade kein Missbrauch vor.

Gruß
Tom

Hallo!

Restschuldbefreiung nach EU-Recht in Deutschland anerkannt!

Ja, unter der Voraussetzung, daß sich der Lebensmittelpunkt des Schuldners zum Zeitpunkt der Antragstellung in Frankreich befindet.
Unter solcher Voraussetzung halte ich es innerhalb der EU für einen Selbstgänger, daß die Mitgliedsländer die Inso-Verfahren untereinander anerkennen.

Natürlich animiert die in D sehr lange Wohlverhaltensphase (die eine sündhaft teure Angelegenheit für das Gemeinwesen darstellt) eine ganze Berater- und Vermittlerszene, insolvente Leute gegen Bares und mit Strohmännern ins Inso-Verfahren z. B. nach französischem Recht zu locken.

Wenn deutsche Gläubiger dahinter kommen, daß jemand mißbräuchlich einen Lebensmittelpunkt in Frankreich vortäuscht, wird es dem Schuldner vorhersehbar ähnlich wie einem Steuerzahler ergehen, der angeblich in Monaco lebt, aber dort nur einen Briefkasten besitzt und einen Urlaub verbringt.

Die Privatleute, die ganz einfach mit Geld nicht umgehen können, denen die Handy-Verträge und Ratenkäufe über den Kopf gewachsen sind, werden froh sein, wenn ihnen in D ein Gericht die Verfahrenskosten stundet. Geld für Vermittler und Strohmänner haben solche Leute in aller Regel nicht und werden deshalb auch nicht die Zielgruppe für Angebote einer Insolvenz nach fremdem Recht sein. Es kann sich auch um keine Schuldner handeln, die als abhängig Beschäftigte in D in Lohn und Brot stehen und deshalb schlecht behaupten können, in Frankreich zu leben. Zielgruppe werden also Selbständige sein.

Ein Selbständiger, der nach Eröffnung seines Inso-Verfahrens erneut selbständig sein möchte, wird daran von niemandem gehindert. Er muß zwar auch durch die 6jährige Wohlverhaltensphase, aber dabei gibt es legale Gestaltungsmöglichkeiten, die diese Zeit ohne weiteres erträglich machen. Deshalb kann ich mir nur schwer einen Grund vorstellen, der einen Schuldner veranlaßt, sich auf irgendwelche Spielchen, Strohmänner und Vermittler einzulassen.

Gruß
Wolfgang

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Hi

hier kam grad was dazu. Explizit hab ich grad noch mitgeschnitten, dat der Wohnsitz im Elsass mitnichten ein Pseudowohnsitz sein darf. Das wird kontrolliert. Es ist bei weitem nicht so einfach, wie im
www. offeriert wird, sagte ein Advocat dazu

Mittwoch vormittag kommt die Wiederholung

LG
Mikesch

Hallo!

Mittwoch vormittag kommt die Wiederholung

Da war übrigens auch mal die andere Seite der Medaille zu betrachten. Ein Unternehmer, der fast Insolvenz anmelden musste, weil ein Kunde knapp 70.000 Euro nicht gezahlt und sich stattdessen nach Frankreich verabschiedet hat - das Geld also wohl auch nie wird zahlen müssen, sondern vielmehr nach einiger Zeit mit weisser Weste nach Deutschland zurückkehrt.
Ich halte im großen und ganzen schon das Deutsche Entschuldungssystem für gewagt, dass es in Frankreich nun noch schneller geht als hier ist fast unglaublich - aber das ist wohl mehr eien rechtspolitische Frage.

Gruß,

Florian.