Einseitige Änderung einer mündlichen Vereinbarung

A und B haben eine mündliche Vereinbarung getroffen, die B - ohne Wissen von A - geändert hat. Es liegt nur eine Aufstellung von A über die Vereinbarung bei C vor.
Kann A gegen B damit rechtlich vorgehen und evtl. Schadenersatz verlangen. also, lohnt sich ein Gang zum Anwalt ?

Vielen Dank schon einmal im voraus!

Hä?

Levay

Hä?

Levay

Was Levay auf seine gewohnt charmante Weise ausdrücken will: Einen abstrakten Fall zu schildern bedeutet nicht, juristische Fachbegriffe zu verwenden. So wie Du es ausgedrückt hast, ergibt der Fall keinen Sinn, denn wenn wirklich eine Vereinbarung vorliegt, kann die nicht einseitig geändert werden.

Nein, das wollte ich nicht ausdrücken. Ich habe irgendwie nur Bahnhof verstanden. Wer ist z.B. C? Was hat der damit zu tun? Und worum geht es überhaupt? Und wieso Schadensersatz? Was denn für ein Schaden?

Levay

Hallo.

Ich habe irgendwie nur Bahnhof verstanden.

Wie tröstlich.

Wer ist z.B. C?

Eine dritte Person.

Was hat der damit zu tun?

Agiert als Zeuge für die mdl. Vereinbarung zw. A und B.

Und worum geht es überhaupt? Und wieso Schadensersatz? Was
denn für ein Schaden?

Da wird wohl ein Schaden in gewisser Höhe entstanden sein.
Vor allem weil B sich nicht an die Spielregeln gehalten hat.

Aber ansonsten …? (???)

mfg M.L.

Kann A gegen B damit rechtlich vorgehen und evtl.
Schadenersatz verlangen. also, lohnt sich ein Gang zum Anwalt

Hast Du Beweise ? Wenn man Ansprüche stellt und durchsetzen will, muß man Beweise haben. Hat man die nicht, kann man sich den Anwalt sparen.